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Provision aus Kaffeeautomat nicht mehr wie bisher an BR für Weihnachtsgeschenke an die kpl. Belegschaft - Können wir etwas tun um an das Geld ran zu kommen?

DB
Der Biber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen.

Folgende Frage: In unserer Kantine (Pausenraum) steht ein Kaffeeautomat. Die Provision aus dem Verkauf bekommt seit dessen Aufstellung vor ca. 15 Jahren immer der Betriebsrat, und der verwendet dieses Geld für Weihnachtsgeschenke an die kpl. Belegschaft. Jetzt haben wir festgestellt das unser Marktleiter dieses Geld einkassiert hat (für 2 Jahre) und uns auf Nachfrage mitgeteilt hat das das Geld einbehalten wurde. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung dazu, wurde halt mal abgesprochen und so immer gehandhabt.

Der Automat wird vom Geld der Mitarbeiter gefüttert und der AG steckt die Provision ein, für uns ist das glatte Unterschlagung.

Können wir etwas tun um an das Geld ran zu kommen?

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Community-Antworten (16)

F
frager1

15.11.2008 um 18:03 Uhr

...das Zauberwort lautet "betriebliche Übung" sollte der BR kennen :-((

= Marktleiter = Inhaber? wenn nein, wäre es auch strafrechtlich eine Unterschlagung.

W
Waschbär

15.11.2008 um 18:25 Uhr

@Biber, sag mal stimmt es das die bei euch.Den BR durch eine Intressenvertrettung ersätzen wollen ?

DB
Der Biber

15.11.2008 um 20:13 Uhr

@frager1 "...das Zauberwort lautet "betriebliche Übung" sollte der BR kennen :-((" daran haben wir auch schon gedacht, aber wir sind uns nicht sicher ob das wirklich darunter fällt!

"= Marktleiter = Inhaber? wenn nein, wäre es auch strafrechtlich eine Unterschlagung" Inhaber ist er nicht, aber der Sohn von selbigem, deshalb wird aus dieser Richtung nichts passieren.

@waschbär wie meinst Du das? Weist Du denn wo ich arbeite?? Aber machen würden die das wohl gern, nur zulassen werden wir das nicht!

Für den Fall das es "betriebliche Übung" wäre, wie sollte man (BR) vorgehen?

F
frager1

15.11.2008 um 21:08 Uhr

Für den Fall das es "betriebliche Übung" wäre, wie sollte man (BR) vorgehen? Antwort 3 Erstellt am 15.11.2008 - 19:13 Uhr von Der Biber

Ganz einfach, der BR reklamiert erst einmal "betriebliche Übung" beim AG und verweist gleich darauf, dass sollte es keine Einigung geben, würde der BR einen entsprechenden Beschluss fassen in welchem er einen RA beauftragt die Rechte des BR wahr zu nehmen.

K
Kölner

15.11.2008 um 22:35 Uhr

@frager1 Abgesehen davon, dass der BR keine Kasse zu führen hat, sich damit sogar selbst in arge Bedrängnis befindet, ist das Vorgehen des AG vollkommen korrekt und überhaupt nicht zu beanstanden.

'Betriebliche Übung'? Da würde ich Dir sehr gerne mal eine genaue Lektüre zu dieser Begrifflichkeit empfehlen. Einschalten eines Rechtsanwaltes? Wohl kaum empfehlenswert!

P
pirat

15.11.2008 um 22:53 Uhr

@ Der Biber, die Sache ist doch ganz einfach, für Weihnachten 2008 macht eben der Marktleiter den Santa Claus....

DB
Der Biber

15.11.2008 um 22:55 Uhr

@Kölner Wir haben doch keine Kasse geführt, sondern ein Mitglied des BR hat das Geld entgegen genommen und dafür, je nachdem wieviel es war, für die Belegschaft kleine Präsente gekauft die dann Weihnachten an alle verteilt wurden. Was ist daran falsch? Das der AG sich am Geld der Mitarbeiter bereichert ist aber ok und vollkommen korrekt?

Deiner Meinung nach kann man da also nix machen?

DB
Der Biber

15.11.2008 um 22:57 Uhr

@pirat Schön wärs, aber es kam schon die Ansage das Weihnachten (Feier) dieses Jahr ausfällt.

K
Kölner

15.11.2008 um 23:07 Uhr

@Der Biber Wie kann ein BR den AG für etwas verantwortlich machen, was er selbst verschuldet hat? Hätte der BR beizeiten dem AG hinsichtlich der Preisgestaltung auf die Finger geschaut und seine MBR ausgeschöpft, wäre die Diskussion redundant. Den bisherigen Umgang mit diesem Geld halte ich übrigens auch für redundant!

P
pirat

15.11.2008 um 23:09 Uhr

@Der Biber, heisst der Markleiter mit Vornamen Ebenezer.... dann wird´s auch nix mit Betriebliche Übung: Rechtsanspruch auf Weihnachtsfeier! Auch bei dreimaliger vorbehaltsloser Durchführung einer Weihnachtsfeier im Folgejahr besteht kein Rechtsanspruch auf das nächste gemeinsame Schokonikolauskegeln oder Weihnachtsmannbashing …SHIT HAPPENS!

DB
Der Biber

15.11.2008 um 23:42 Uhr

@Kölner Also jetzt versteht ich gar nix mehr. Wieso haben wir das selbst verschuldet?

Noch mal: Dieser Automat (für Heissgetränke) wird von einem externen Betreiber aufgestellt, der auch die Preise festlegt. Seit ca. 15 Jahren läuft das so ohne Probleme das die Rückvergütung die der Aufsteller zahlt den Miarbeitern zugute kommt, die ja auch diese Getränke bezahlen und somit die Rückvergütung erst möglich machen.

Und jetzt meint der AG das er dieses Geld für sich beansprucht.

Und jetzt sind wir daran schuld das das so ist?

I
Immie

16.11.2008 um 00:22 Uhr

@Der Biber §87 Abs 1 Nr 8 BetrVG ...dazu zählen auch Verkaufsautomaten...

Wenn nicht vor 15 Jahren, dann macht es ab jetzt richtig. Und was die Weihnachtsfeier betrifft, macht selber eine. Bei uns heisst das "Kollegen laden Kollegen ein".

F
frager1

16.11.2008 um 12:23 Uhr

@ 21:35 Uhr von Kölner

schaue dir doch einfach einmal diesen Beitrag an und ersetze Weihnachtsgeld mit Provision aus dem Verkauf.

www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7507.pdf Betriebliche Übung

Der AG hat hier in diesem Falle ein AN-Gruppe mit der Auszahlung beauftragt/ betraut.

Weiter gibt es auch durchaus die Fälle in welchen BR Kassen für Präsente haben. Die Mittel/ Gelder stellt der AG bereit um so Einzelabrechnungen von Kleinbeträgen des BR (BetrVG § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats ) zu sparen.

Jedes Br-mitglied ist auch AN also haben sie hier Handlungsmöglichkeiten. Also nehmen wir die §§ 84, 85 BetrVG

W
Waschbär

16.11.2008 um 13:30 Uhr

@Der Biber, Wegen weist du was ? Mhh, ich als erbe der Kristallkugeln von Rames 2 und Fay. Weis vieles mehr als andere .-)

Aber in deinen Fall habe ich 1 und 1 zusammen gezählt. BZW deinen Nick ergründet ....

Thema Firmen Logo .-)))

L
Lotte

16.11.2008 um 14:06 Uhr

frager, ich würde stark bezweifeln, dass "Präsente" unter § 40 des BetrVG fallen...

K
Kölner

16.11.2008 um 14:23 Uhr

@frager1 Jetzt würde ich Dir gerne Schulungsmassnahmen empfehlen.

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