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Zeitausgleich für Wochenende statt Zulage: Chef verweigert mehr als ein Tag

B
BRitto
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb fallen manchmal Wochenend-Arbeit an. Da besteh in diesem Fall eine Zulage-Regelung. Die Mitarbeiter erhalten für Samstage und Sonntage einen Geld-Betrag. Oder sie können die Zeit ausgleichen. Für jeden Samstag und für jeden Sonntag gibt es dann 1,5 Tage. Die Mitarbeiter sollen wählen zwischen Geld und Ausgleichzeit. Die meisten wählen das Geld.

Ein Mitarbeiter will statt Geld die Zeit abfeiern. Er wollte dann drei Tage hintereinander Gleittage haben, weil er halt ein Samstag und ein Sonntag hintereinander gearbeitet hatte.

Nun sagt sein vorgesetzten, dass er nicht einverstanden ist, dass der Mitarbeiter drei Tage hintereinander nimmt sondern er will, dass der Mitarbeiter die Tage aufteilt. Nach dem Mottoe: Ein Tag hier, ein Tag da.

Was ist die Rechtlage? Der Mitarbeiter hat hier das Geld sozusagen abgewählt und wollte eine Art "Ersatzwochenende" durch die drei Tage. Kann der Chef fordern, dass so ein Ausgleich wie hier nur an vereinzelnen Tage abgefeiert wird?

Im Betriebsvereinbarung steht, dass der Mitarbeiter 1,5 Tage Ausgleich bekommt, pro gearbeitete Wochenendtag.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

02.03.2017 um 08:38 Uhr

Der BR ist doch in der Mitbestimmung. Wenn Ihr der Wochenendarbeit zustimmt, dann bitte sehr nur dann, wenn auch strittige Fragen des Zeitausgleichs geregelt sind.

Und wenn die BV unscharf formuliert ist, muss man nachverhandeln oder eine neue BV fordern.

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