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Ungleichmäßigkeiten bei Löhnen

B
Berndi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal, hoff Ihr könnt mir helfen da ich mir nicht sicher bin ob in diesem Fall überhaupt Handlungsbedarf besteht! Thema Einsicht in Löhne und Gehälter Haben heute in unserem Betrieb (60Mitarbeiter/40Verkäufer/7Abteilungsleiter/3Stellvertreter/1Chef) einsicht in Gehälter genommen und festgestellt das da schon enorme Unterschiede bei der Bezahlung der einzelnen Mitarbeiter besteht. Tarif hat jeder nur die übertariflichen Unterschiede sind enorm obwohl die Mitarbeiter die selbe Arbeit machen Im Bereich der Abteilungsleiter sind Unterschiede von bis zu 700€. Auch die Stellvertreter des Chefs weisen Unterschiede von 800€ auf (ohne das Übertarifliche) Wobei der Rest von der Truppe kurz gehalten wird (genau Tarif) und ständig das Wort PERSONALKOSTEN zu hoch in den Mund genommen wird. Unser BTR besteht erst seit kurzem und wir sind uns ziemlich unsicher! Sicher ist für uns nur da wir ständig am Personallimit arbeiten bei Streichung der übertariflichen Sonderzahlungen ein paar Mitarbieter mehr hätten. Oder es evtl auch gleichmäßiger aufgeteilt werden sollte.

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Community-Antworten (2)

N
Nürnberg

08.10.2009 um 22:01 Uhr

Ich kann es nicht nach § beantworten. Jeder verkauft sich so gut er kann. Der BR hat darauf zu achten,daß die Gesetze ,Verordnungen u.s.w.eingehalten werden.Dazu gehört auch der Tarifvertrag.Das macht ihr auch.Das Übertarifliche ist einzelne Absprache zwischen zwei Verhandlungspartner. Ihr könnt nicht mehr Leute verlangen.Überstunden nicht mehr erlauben.Das wirkt.Mit Augenmaß.Ständige Überstunden sind ein Zeichen der Mißplanung in der Abteilung oder zu wenig Mitarbeiter.

B
Baehr

09.10.2009 um 16:46 Uhr

Hallo Berni, Nürnberg hat Recht das Ihr auf einiges zu achten habt, unteranderem auch die Einhaltung des Tarifvertrasges. Ich bin anderer Ansicht das das Übertarifliche zwischen zwei Verhandlungspartnerausgehandelt wird. Nach meiner Auffassung ist im §87 BetrVG Lohngestaltung geregelt und unterliegt der Mitbestimmung. Ausserdem ist eine übertarifliche Zulage, Geld welches der Arbeitgeber an Mitarbeiter aus dem Budget des Unternehmens verteilen möchte. Dies unterliegt meines erachtens der Mitbestimmung und nicht der willkür des Arbeitgebers.

Gruß

Baehr6

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