Normales oder Vereinfachtes Wahlverfahren bei ca. 70 Mitarbeitern - wo liegen die Unterschiede ?
Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Unser bisheriger Betriebsrat ist zurückgetreten und ich wurde nun in den Wahlvorstand berufen. Nun habe ich gelesen, dass es normales und ein vereinfachtes Wahlverfahren gibt. Das vereinfachte Wahlverfahren ist bei Betrieben bis 50 Mitarbeitern anzuwenden und das normale bei Betrieben ab 50 Mitarbeitern.
Unser Betrieb hat geschätzte 70 Mitarbeiter und würde demnach das normale Wahlverfahren anwenden. Nach Absprache mit der Geschäftsleitung kann jedoch auch das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden. Leider kann ich nicht erkennen, wo genau die Unterschiede bei den beiden Verfahren liegen. Bei den letzten Wahlen wurde ebenfalls das vereinfachte Wahlverfahren angewandt. Was würden Sie uns als Wahlvorstand empfehlen, wo liegen die Vor- und ggf. Nachteile der beiden Verfahren ?
Vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (1)
28.09.2005 um 21:48 Uhr
Die wichtigsten Unterschiede zwischen normalen und vereinfachten Wahlverfahren sind: · Es gelten wesentlich andere Fristen.
· Im vereinfachten Verfahren wählen die Arbeitnehmer/innen den Betriebsrat in einer Wahlversammlung, die man mit einer Betriebsversammlung vergleichen kann.
Nur der Wahlvorstand entscheidet, ob mit dem Arbeitgeber (AG) das vereinfachte Wahlverfahren (§ 14a Abs. 5 BetrVG) vereinbart werden soll. Wichtig ist: Es handelt sich nur um eine Möglichkeit ! Weder der Wahlvorstand noch der Arbeitgeber (AG) können die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens erzwingen.
Mein Tipp: Bleibt beim “normalen” Wahlverfahren weil das sogenannte “vereinfachte” Verfahren in der Praxis wesentlich aufwändiger und komplizierter ist.
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