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Unklare Fragen

K
Kevin
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, wir sind ein noch ganz frischer Betriebsrat und ohne Schulungen und müssen uns gleich einigen BV widmen und haben auch noch 2-3 Fragen. Wir hoffen doch auf diese Art schon mal etwas Hilfe zu bekommen. Hier unsere Fragen: Aktuell müssten wir wissen , wie hoch darf die Betriebsrat Arbeit sein und kann der AG das verbieten? Wir haben 5 BR Mitglieder und 2 davon möchten sich Hilfe bei der Gewerkschaft suchen, gibt es eine Grenze für die Stundenanzahl im Monat, die ein Mitglied für den BR tätig sein darf?

Wir haben auch neue BV zu Prüfen und eine umschreibt ein Nichtraucherschutz, aktuell besteht ein Rauchverbot in der Firma und es gibt 2 Raucherräume. Nun sollen diese Raucherräume geschlossen werden und die Raucher sollen nur noch in der Pause und Draußen in einer Kabine Rauchen. Das Problem was wir hier sehen sind die unterschiedlichen Wege von der Produktion bis nach draußen und die starken Hitze unterschiede. Meine Frage wäre, kann der AG auch die neue BV ohne BR durchsetzen? Uns ist klar dass der AG ein komplettes Rauchverbot aussprechen kann, jedoch sind wir ja Mitsprache berechtigt und finden es nicht zumutbar für die Produktionsmitarbeiter einen langen Weg zu gehen und Temperatur unterschiede von 25 Grad dürften wohl gerade bei kaltem Wetter nicht der Gesundheit gut tun. Gibt es eine Frist wie lange der BR für eine Entscheidung brauchen darf? Darf der BR in der Sitzung einfach gestört werden, weil im Betrieb einfache und Simple Störungen auftreten während einer Sitzung. Die Behebung auch nach einer Sitzung erfolgen könnte, es einfach an der Qualifikation der neuen Mitarbeiter liegt oder an dem neuen Chef der sich nicht zu helfen weis?

Was hält die Community von diesen Fragen? Danke für jede Antwort Kevin

2.19905

Community-Antworten (5)

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Oblatixx

15.10.2013 um 21:19 Uhr

  1. Die BR-Arbeit geht solange, bis sie erledigt ist. Da wird nichts verboten und auch nicht eingeschränkt. Es gibt theoretisch keine Grenze der Stundenzahlen. Und bedenkt: BR heißt nicht alleine die Zeit der Sitzungen.

  2. Das Rauchverbot während der Arbeitszeit, da könnt ihr nichts machen. Chef bezahlt nunmal nicht fürs Rauchen. Da aber Raucherplätze geplant sind, könnt ihr euch mit einbringen.

  3. Fristen? Da kommt es auf die Entscheidung an.

  4. Darf euer Chef in seiner Arbeitsbesprechung gestört werden? Ich glaube, dass würde er sich verbieten. Umkehrschluss: Sitzungen des BR sind störungsfrei abzuhalten, es sei denn, der Betrieb brennt oder steht unter Wasser oder ...

K
Kevin

15.10.2013 um 21:30 Uhr

Hallo Oblatixx,

danke für deine schnelle Antwort.

zu1: Es reicht es also aus wenn wir das unserem Dirketen Vorgesetzten kurz mitteilen oder muss es der GF selbst sein?

zu2: Okay das wäre fast klar, die Leute Arbeiten aber unter starker Hitze und im Sommer ist das Hitzearbeit 36 Gard - 45 Grad. Jeder darf wärend der Arbeit Kaffee trinken oder sich abkühlen, es spielt doch keine Rolle ob ich mich Abkühle und ein Wasser/Tee/Kaffee trinke oder eine Rauche?

zu3: AG macht etwas Druck, wir haben die BV vor 6 Wochen erhalten. Jedoch 1 Sitzung gehabt wo wir gestört worden sind und die Sitzung unterbrochen worden ist. Angeblich Notfall, was ja keiner war. Kann der BR eine BV sagen wir mal 3 Monate einfach schieben?

W
Watschenbaum

15.10.2013 um 22:44 Uhr

zu 1 : einfach mal die Informationsmöglichkeiten hier im Forum nutzen http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat

zu 2 : ihr stellt fest, was ihr wollt bzw. mittragen könnt in einer BV, ist der AG anderer Meinung, muß man sich einigen, geht das nicht, braucht man eine Einigungsstelle

zu 3: der BR kann sich soviel Zeit lassen, wie er will oder meint, zu brauchen wenn nicht genug Sachverstand besteht (bei einem neuen BR ohne Schulung anzunehmen), zieht man auswärtigen Sachverstand hinzu (§ 80 BetrVG)

in eurem Fall auch mein immer gleicher Rat in ähnlichen Fällen unkomplizierter Anruf bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Schilderung der Problematik, und nach seinen Ratschlägen handeln

solange ihr noch nicht die nötigen Schulungen habt, solltet ihr euch bei Sachen, von denen ihr keine Ahnung habt, nicht drängen lassen und auch nichts entscheiden, was euch später leid tut

es ist völlig normal auch AG suchen sich Experten, wenn sie mit Dingen konfrontiert werden, bei denen ihnen die entsprechende Ausbildung fehlt und dieses Recht sieht das Gesetz auch für einen Betriebsrat vor

G
gironimo

16.10.2013 um 11:53 Uhr

Wenn Ihr alle unerfahren seid, bietet sich vielleicht ein Inhouse-Seminar an, damit alle rasch ein Grundwissen haben.

K
Kevin

19.10.2013 um 19:47 Uhr

Hallo,

vielen Dank für alle Antworten. Wir werden wohl eine Inhouse Schulung besuchen und das so schnell wie es geht!.

Jedoch habe ich noch eine Frage, wenn ein BR Mitglied zum EDV-IT Beauftragten des BR ernannt worden ist, welche Rechte stehen diesem zu?

Ich denke aktuelle alle Rechte die das Lesen betreffen und zur Not ein Admin der alles aufzeigt?

lg Kevin

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