W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

bezahlte Freistellung > 1 Monat

O
OnkelBenz
Jan 2022 bearbeitet

Unser BR möchte eine BV zur bezahlten Freistellung (Sabbatical oder wie man es sonst nennen will) ausarbeiten. Wir sind ein mittelständisches Unternehmen < 100 Beschäftigte. Die Vorgehensweise mit Wertguthaben nach §§ 7 SGB IV erscheint zu überdimensioniert und wird vom AG vermutlich nie unterschrieben.

Gibt es hier Erfahrungen, wie man eine bezahlte Freistellung > 1 Monat aufgrund eines (bereits vorhandenen) Stundenkontos gesetzeskonform gestalten kann, ohne den ganzen "Rassel" nach SGB IV zwinged machen zu müssen?

Die - vielleicht naive - Vorstellung ist im Moment folgende:

  • Teilzeitvertrag für 6 Monate
  • davon die ersten 3 Monate voll arbeiten, aber halbes Geld beziehen "Überstunden" werden gesammelt auf dem Stundenkonto
  • dann die folgenden 3 Monate auch halbes Geld beziehen, gar nicht arbeiten, bis das Stundenkonto wieder Null ist

Wir sind uns unsicher, ob das "gesetzeskonform" ist. Aber es handelt sich ja eben nicht um ein Langzeitkonto. Oder doch?

65602

Community-Antworten (2)

G
gironimo

01.04.2017 um 14:37 Uhr

So etwas ähnliches, wie man es beim Blockmodell in der Altersteilzeit macht also. .....

Mir erschließt sich noch die Sinnhaftigkeit. Da kann man doch auch drei Monate volles Gehalt beziehen?

O
OnkelBenz

01.04.2017 um 14:44 Uhr

Hallo,

der Sinn liegt darin, dass die Sozialversicherung erhalten bleibt, wenn man "bezahlt" freigestellt wird. Außerdem gibt es ein Recht auf Teilzeit. § 7 SGB IV drückt sich hier aber typisch juristenhaft kompliziert aus.

Ihre Antwort