Hallo!

wir arbeiten in einer Maschinenfabrik und haben einen 40 Stunden Vertrag.
Seit 01.04.2016 wird uns von der GF halbjährlich eine BV "zur vorübergehenden Erhöhung
der Arbeitszeit" zur Unterschrift vorgelegt.
Nach Bedarf wird eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden + 2x Samstag Vormittag mit 6 Stunden angeordnet.

Ist das denn so generell überhaupt möglich? Oder sollte diese BV nicht für einen bestimmten Zeitraum/Auftrag gelten? Ist ein halbes Jahr nicht zu lange?

Klar haben wir viel Arbeit, aber es ist keine Besserung in Sicht.

Wie ist denn hier die Gesetzeslage?

Danke!