Vorübergehende Erhöhung Arbeitszeit - Ausgleich?
Hallo!
wir arbeiten in einer Maschinenfabrik und haben einen 40 Stunden Vertrag. Seit 01.04.2016 wird uns von der GF halbjährlich eine BV "zur vorübergehenden Erhöhung der Arbeitszeit" zur Unterschrift vorgelegt. Nach Bedarf wird eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden + 2x Samstag Vormittag mit 6 Stunden angeordnet.
Ist das denn so generell überhaupt möglich? Oder sollte diese BV nicht für einen bestimmten Zeitraum/Auftrag gelten? Ist ein halbes Jahr nicht zu lange?
Klar haben wir viel Arbeit, aber es ist keine Besserung in Sicht.
Wie ist denn hier die Gesetzeslage?
Danke!
Community-Antworten (3)
31.03.2017 um 13:51 Uhr
Verstehe ich das jetzt richtig. Euch wird eine BV vorgelegt in dem die GF Überstunden anordnen darf wie sie es für richtig hält und ihr nickt das dann ab?
" § 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Dabei sollte aber auch noch der Tarifvertrag, so fern vorhanden, durchgeschaut werden bezüglich Arbeitszeiten.
Sollte keine besserung in sicht sein könnte man ja auch mal über neueinstellungen nachdenken um Überstunden zu vermeiden.
31.03.2017 um 15:08 Uhr
Ihr solltet auf jeden Fall auf die Einhaltung des ArbZG (Zitat UliPK) achten!
Desweitern schreibst du, dass euch halbjährlich eine BV zur vorübergehenden Erhöhung der Arbeitszeit vorgelegt wird. Damit ist klar, dass es sich nicht um eine vorübergehende Maßnahme handelt. Sprecht mit eurem AG über die Situation. Prüft die Arbeitszeitkonten eurer Mitarbeiterinnen. Habt ihr eine BV zu Zeitkonten? Prüft deren Einhaltung. Macht ggf. Vorschläge, wie die hohe Arbeitslast zu bewältigen sein kann (z.B. Neueinstellungen - auch befristet, Leiharbeitnehmerinnen etc.). Eine BV müsst ihr ja nicht bedingungslos unterschreiben. Da gibt es Verhandlungsspielraum.
Die Dauer für die Gültigkeit einer BV legen die Verhandlungspartner*innen (AG + BR) fest. Auch hier habt ihr Verhandlungsspielraum.
Versucht ggf. die Wünsche der Belegschaft zu ermitteln in Bezug auf die Mehrarbeit. Manche Mitarbeiter*innen sind über finanziellen Ausgleich mehr erfreut als über Ausgleich durch Freizeit.
31.03.2017 um 15:09 Uhr
Ihr solltet nicht nur nach gesetzlichen Gegenargumenten suchen. Mitbestimmen heißt mitgestalten. Und für den BR zählen auch Argumente wie: Arbeitsbelastung und Gesundheitsschutzes als auch Familie und Beruf, Personalmangel usw.
Außerdem wäre auch die Frage eines fairen Zeitausgleichs zu klären.
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