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Vorübergehende Versetzung

K
Kesselflicker
Jan 2018 bearbeitet

Ist eine vorübergehende Versetzung -6 Monate- Mitbestimmungspflichtig? Wo steht das ? Gilt das gleiche, wenn die vorübergehende Versetzung im gleichen Unternehmen aber in einen anderen Betrieb vorgenommen wird ?

6.71602

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

13.08.2007 um 15:20 Uhr

Ja, ist sie, da sie länger als 'voraussichtlich einen Monat 'andauert, und wenn der AN wegen der Eigenart seines Arbeitsverhältnisses nicht ohnehin ständig wechselt.

Nachzulesen ist das in § 95 Abs. 3 und in § 99 Abs. 1 BetrVG

D
DonJohnson

13.08.2007 um 20:20 Uhr

Hallo Kesselflicker.

Also Sternburg hat nur teilweise recht!

  1. ihr könnt eure Zustimmung nach §99 unter bestimmten Voraussetzungen verweigern, welche im § als solches aufgelistet sind.
  2. Definition Versetzung: Eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn nach §95 Abs. 3 BetrVG die "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches",
  • die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet

ODER(!)

  • die zwar vorausichtlich kürzer als einen Monat dauern soll, aber mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Die Mitbestimmungspflicht wie gesagt nach §99 BetrVG

Hoffe geholfen zu haben

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