Hallo Leute,

Wir sind ein neuer Betriebsrat und wollen bei der Planung der Arbeitszeiten mitbestimmen. Daraufhin haben wir beschlossen und von der Betriebsleitung gefordert uns die Dienstpläne für die kommenden drei Wochen auszuhändigen. Bisher wurden Dienstpläne von den Abteilungsleitern lediglich knapp im Voraus, quasi am Freitag für die kommende Woche aufgeschrieben und den Mitarbeitern vorgesetzt. In anderen Betrieben (mit und ohne BR) unserer Firma gibt es die Pläne mehrere Monate im Voraus, nur bei uns nicht.
Die Betriebsleitung weigert sich nun, uns die Dienstpläne auszuhändigen, weil die Abteilungsleiter das nicht wollen und weil es angeblich kein Gesetz gäbe, dass wir das für drei Wochen zu bekommen hätten.

Frage: Wie setzt man das missachtete Informationsrecht korrekt durch?

Ist es die Einigungsstelle, weil die Gegenseite behauptet, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gäbe und erstmal die Zuständigkeit geklärt werden müsse?

Oder (und dazu tendieren wir) beantragen beim Arbeitsgericht mit Kopien der bisherigen Schriftsätze und unserem Beschluss, dem Arbeitgeber aufzugeben, die Dienstpläne so wie vom BR gefordert anzufertigen und auszuhändigen - bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld anzudrohen?

Oder sollte man auch in einem so trivialen Fall gleich einen Anwalt hinzuziehen? Könnte dann nicht der Arbeitgeber der Meinung sein, dass es hierfür keine Notwendigkeit gab und deshalb die Kosten zu Unrecht auflaufen usw?

Viele Grüße
Aidan