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Überstunden abschneiden ?

J
Josefina
Dez 2023 bearbeitet

Frage an die Experten: wir können bei uns Überstunden "aufbauen", "sammeln", wie auch immer das bezeichnet wird.

In einigen Arbeitsverträgen gibt es zu diesem Thema nur die ungültige Einschränkung, dass mit dem Gehalt die Überstunden abgegolten sind. Dies ist ja ungültig, da die Anzahl der Stunden nicht beziffert sind.

Nun die Frage: wenn in einer BV davon die Rede ist, dass ab einer Summe X (Bsp. 50 Stunden) die darüberliegenden Überstunden quartalsweise abgeschnitten werden, dann ist der AN doch durch die BV deutlich schlechter gestellt als durch seinen Vertrag.

Somit hätte in diesem Fall die Anwendung der Überstundenbeschneidung aus der BV doch gar keine Gültigkeit für ihn, oder?

Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (5)

T
Tagträumer_5

30.11.2023 um 16:56 Uhr

Die interessante Frage muss sein, wie sind die Überstunden entstanden?

Variable Arbeitszeit ist das Zauberwort, im Zeitraum X müssen die Stunden auf 0 sein, der MA kann plus sowie minus aufbauen. Sind die Stunden nicht auf 0, werden Plusstunden ausbezahlt, Minus bleibt stehen.

C
celestro

30.11.2023 um 17:10 Uhr

1.) da dürfte es sich eher um "Mehrarbeit" handeln.

2.) die BV beschreibt ein "Arbeitszeitkonto"?

3.) ich denke, das die Regelung dennoch gültig sein dürfte. Der MA hat ja durchaus die Möglichkeit, sich seine Zeit so einzuteilen, das niemals etwas "abgeschnitten" wird.

4.) ja, wenn man "konkurrierende" Regeln hat, gilt die für den MA günstigere. Aber Du sagst ja selbst "die Regel im AV sei ungültig". Darauf kann man sich mMn dann nicht berufen.

J
Josefina

01.12.2023 um 09:37 Uhr

@celestro

ja, es gibt ein Arbeitszeitkonto. Nein, das mit dem frei einteilen ist so eine Sache, denn wenn der Kundendienst von Kunde zu Kunde hetzen muss und durchgetaktet wird, dann kann er nicht mehr abbauen (zumindest ist die Lücke dafür nicht mehr da)

Letztlich vorrangig geht es darum bzw. besteht die Unsicherheit aktuell darin: wenn es eine existierende BV gibt und der Mitarbeiter in seinem Arbeitsvertrag nichts von einem abschneiden der Stunden steht (der er ja am Ende tatsächlich geleistet hat), kann er dann, weil der AV günstiger für ihn ist, sich darauf berufen, dass die Regelung in der BV für ihn nicht gilt?

D
DummerHund

01.12.2023 um 09:59 Uhr

"ja, es gibt ein Arbeitszeitkonto. Nein, das mit dem frei einteilen ist so eine Sache, denn wenn der Kundendienst von Kunde zu Kunde hetzen muss und durchgetaktet wird, dann kann er nicht mehr abbauen (zumindest ist die Lücke dafür nicht mehr da)"

Dann ist es ein Problem des Arbeitgebers wie er seine Kunden zufrieden stellt und nicht die des MA. Ich würde den AG ruhig noch mal darauf hin weisen das diese Klausel im Arbeitsvertag keine Gültigkeit hat. Weiter noch das wenn er den MA keine Möglichkeit einräumt die Überstunden bis zum Tag X ab zu bauen ihr keine Überstunden mehr genehmigen und Zukünftige Dienstpläne sehr genau unter die Lupe nehmen werden. Und wenn es sein muss das sich ein BRM rund um die nur mit dem Thema beschäftigen wird. Heißt dieses BRM wird dann auch täglich am Arbeitsplatz fehlen. Das wiederum würde im Betracht des Ganzen bedeuten das man sich im Rahmen der Personalplanung mal unterhalten muss. Gebt den Druck den AG auf die Schulter und nehmt ihn von euch und den Mitarbeitern.

R
rtjum

01.12.2023 um 12:11 Uhr

ich glaube, dass eine BV in der ein Abschneiden von Stunden vereinbart wird, zumindest in diesem Teil einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde. Dazu müssten zumindest weitere Regelungen wie der rechtzeitige Abbau seitens des AG denn sicher gestellt wird dazu kommen. Aber Arbeiten und das dann nicht bezahlt bekommen geht nicht. Da ist der Tagträumer mit "Sind die Stunden nicht auf 0, werden Plusstunden ausbezahlt, Minus bleibt stehen." dann richtig.

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