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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltsdurchschnitt vom Abteilung

S
SamDaSoo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage darf der Betriebsrat, das Durchschnittseinkommen der Abteilung preisgeben? In einigen Firmen, so munkelt man wird der Gehaltsdurchschnitt den Mitarbeitern auf Anfrage mitgeteilt für spätere Gehaltsverhandlungen. Bei uns ist es in der Firma Vertraglich festgeschrieben nicht mit den Kollegen über das Gehalt zu sprechen.

Mit freundliche Grüßen

SamDaSoo

1.06705

Community-Antworten (5)

G
gironimo

24.03.2017 um 12:09 Uhr

Was einzelvertraglich vereinbart ist, hat nichts mit dem zu tun, was der BR darf.

Ja ihr dürft Durchschnitte bekannt geben, wenn keine Rückschlüsse auf einzelne AN möglich ist

M
Moorhuhn

24.03.2017 um 12:09 Uhr

Hallo SamDaSoo,

ob der Betriesbrat dir solche Informationen geben darf, kann ich dir nicht mit Sicherheit beantworten - vermute aber mal eher nicht (wegen BDSG). Aber: der vertraglich festgeschriebene Passus nicht über das gehalt sprechen zu dürfen ist nicht rechtens (LAG Mecklenburg-Vorpommern · Urteil vom 21. Oktober 2009 · Az. 2 Sa 237/09) da auch bei der Lohnfrage der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt und du nur durch vergleich mit anderen feststellen kannst, ob der AG dagegen verstößt.

P
Pjöööng

24.03.2017 um 15:45 Uhr

Wobei ich mich frage, welches Signal damit in die Belegschaft gesendet werden soll und ob es auch so ankommt...

B
betriebsratten

24.03.2017 um 16:32 Uhr

Im übrigen ist das Verbot über sein eigenes Gehalt zu sprechen in dieser Form null und nichtig. https:www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schweigepflicht-ueber-das-gehalt-reden-verboten_76_348410.html Gruß von den Betriebsratten

B
BloodyBeginner

26.03.2017 um 01:50 Uhr

Das Gehalt ist ein persönliches Datum und laut somit liegt es laut BDSG bei dem AN wie er damit umgeht.

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