Hallo,
ich bin Betriebsrat an einem Standort mit 70 Beschäftigten. In der Abteilung A wird am Wochenende gearbeitet. In Abteilung B ruht die Prokuktion am Abend und am Wochenende, weil dort die Prozesse ohne Personal weiterlaufen können. Nur sehr selten treten in dieser Abteilung B jedoch trotzdem am Wochenende oder am Abend Probleme auf. Die Maschinen melden in solchen Fällen bisher an die Abteilung A, wenn Probleme auftauchen. Als dies neulich wieder einmal passierte, gerieten die MA von Abteilung A unter erheblichen Stress, weil sie sich um ein gravierenderes Problem in Abteilung B kümmern mussten und zugleich die Produktion in A aufrecht erhalten mussten. Sie haben deshalb nun darum gebeten, von dem Bereitschaftsdienst für Abteilung B befreit zu werden, weil sie sonst nicht dafür garantieren können, dass die Prokuktion gut weiterlaufen kann. Wir vom BR fänden einen echten Rufbereitschaftsdienst für sinnvoll. Der Chef will die Abteilung A aber weiterhin nicht von der Aufgabe für B befreien.
Frage: Ist diese Frage mitbestimmungspflichtig, weil es um "Fragen der Ordnung im Betrieb" geht ? Bisher gehen wir davon aus, dass dies nicht der Fall ist, weil es sich um Arbeitsanweisungen im Verantwortungsbereich des Chefs handelt.