Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mal wieder einen Fall bei dem mich eure Meinung interessiert:

Sachverhalt:
Frau D aus der Abteilung K hat sich auf eine Stelle in der Filiale S beworben. Der Betriebsrat hat der Anhörung (spätester Versetzungstermin: 01.07.2011) gemäß § 99 BetrVG zugestimmt.
Somit gibt es eine vakante Stelle in der Abteilung K.
Da die letzten 1 1/2 Stellen in dieser Abteilung nicht besetzt wurden ist der Arbeitgeber, laut unserer BV, verpflichtet diese nun frei werdende Stelle zu besetzten.

Hintergrund:
Frau S aus der Filiale O wurde mitgeteilt, dass in ihrer Filiale eine Stelle abgebaut wird und dies ihre Stelle betrifft. Im Gespräch mit der Personalreferentin signalisierte Frau S, dass sie gerne in der Abteilung K arbeiten würde.
Die Personalreferentin, die auch für die Abteilung K zuständig ist, spricht mit dem Teamleiter dieser Abteilung und teilt den Wunsch von Frau S mit. Er ist allerdings von Frau S abgeneigt.
Da in der Vergangenheit auf die internen Stellenausschreibungen für die Abteilung K keine Bewerbungen eingetroffen sind, ist die Chance sehr hoch, dass Frau S die einzige Bewerberin ist und so, da sie für die Stelle geeignet ist, genommen werden müsste.

Frage:
Das Gremium geht davon aus, dass die Personalabteilung deshalb sehr lange mit der Stellenausschreibung für die Abteilung K warten wird, in der Hoffnung, dass Frau S sich bereits extern beworben hat bzw. die Abfindung annimmt.
Wie schnell muss deshalb die interne Stellenausschreibung erfolgen (BV bzgl. §93 BetVG liegt vor)?
Gibt es einen Paragraphen der dies vorschreibt?

Herzlichen Dank