Hallo,

folgende Frage zum Thema Urlaubsanspruch:

Wir haben 2 Abteilungen: Abteilung A und Abteilung B

Abteilung A hat 24 Urlaubstage - jedoch auf eine 6 Tage Woche verteilt.
Abteilung B hat 24 Urlaubstage - bei einer 5 Tage Woche.

Nun wechselt ein MA im laufe den Jahres (August) von der Abteilung A zu der Abteilung B.

Wie ist der Urlaubsanspruch für den Mitarbeiter?

Das Problem was ich sehe ist folgendes: Die Mitarbeiter in der Abteilung B haben 4 Tage mehr Urlaub als das Gesetz als Mindestanspruch vorgibt (24 auf 5 Tage statt 20 auf 5 Tage). Die Mitarbeiter in der Abteilung A haben aber nur das gesetzliche Minimum. Der Mitarbeiter musste also folglich bis August auch immer den Samstag als Urlaub einplanen. Hat er dann durch den Wechsel einen Anspruch auf einen zusätzlichen Tag? Weil es herrscht ja das Prinzip der Gleichbehandlung.. Wenn die anderen Mitarbeiter mehr Urlaub haben (durch die nur 5 Tage Woche), dann muss es dem Mitarbeiter der Abteilung gewechselt hat, doch auch zustehen oder??

Meine "Milchmädchen"-Rechnung war folgende:

Abteilung B: 4 Tage mehr Urlaub als gesetzlich - entsprich auf 12 Monaten 0,33 Tage x 5 Monate (August-Dez.) = 1,66 Tage mehr Urlaub. Bedeutet der Mitarbeiter hätte - statt 24 Tage- nun 25 Tage...

Man müsste doch einbeziehen, dass der Mitarbeiter vorher den Samstag als Urlaub planen musste und der Mehrurlaub der neuen Abteilung von 4 Tagen, ihm anteilig zusteht..

Ich hoffe ihr versteht meine Frage..