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Mitbestimmungsrecht bei Einstellung

M
Martinak
Nov 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, wir (BR) haben einer Einstellung zum 01.07.2023 zugestimmt. Der Kollege konnte zu diesem Zeitpunkt aufgrund von Kündigungsfristen nicht anfangen und hat auch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nun soll die Einstellung zum 01.01.2024 erfolgen. Ist hier eine erneute Zustimmung des BR aufgrund der geänderten Konditionen erforderlich? Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Martina

48708

Community-Antworten (8)

K
Kehler

23.11.2023 um 13:25 Uhr

"Ist hier eine erneute Zustimmung des BR aufgrund der geänderten Konditionen erforderlich?"

Ja

D
DummerHund

23.11.2023 um 13:26 Uhr

Nein es ist keine neue Anhörung notwendig sofern in der Sache alles gleich bleibt und sich nur das Eintrittsdatum verändert.

K
Kehler

23.11.2023 um 13:28 Uhr

Ich habe gelernt das sobald sich ein Faktor ändert eine neue Zustimmung nötig ist.

Der Faktor "Datum der Einstellung" hat sich geändert.

D
DummerHund

23.11.2023 um 13:42 Uhr

Eine Anhörung ist ja erst mal eine geplante Absichtserklärung und keine verbindliche Angelegenheit. Ändert sich nichts anderes als wie nur das Datum des Eintritts und der BR hatte zum alten Datum schon zu gesagt, welche Gründe könnte er bei einer erneuten Anhörung der Einstellung widersprechen? Hier beißt sich dann die Katze in den eigenen Schwanz.

K
Kehler

23.11.2023 um 13:50 Uhr

Dann haben mir die Anwälte die mir das, auf verschiedenen Seminaren gelehrt haben, wohl was falsches gelehrt.

Eine Zustimmung zur Einstellung läuft über einen Beschluss in der BR Sitzung. Da sich das Datum der Einstellung geändert hat, welches ja in der Beschlussfassung steht, muss auch ein neuer Beschluss über die Zustimmung zur Einstellung, mit dem neuen Einstellungsdatum, gefasst werden.

Bin dann mal raus hier.

C
celestro

23.11.2023 um 14:20 Uhr

Hier:

https://www.betriebsrat.com/br-forum/60480/einstellung-zu-einem-spaeteren-zeitpunkt

war das schon einmal Thema und dort wurde:

"Im Däubler steht zum Beispiel zu dem Thema (Kommentar zum § 99 BetrVG):

Zur Information über die Natur der Maßnahme gehört der Zeitpunkt ihrer geplanten Durchführung. Eine Verschiebung des mitgeteilten Einstellungstermins kann nur in engen Grenzen akzeptiert werden, ohne das es einer neuen Information bedürfte. (...)"

zitiert. Und ich würde sagen, das "1/2 Jahr später" definitiv die Grenzen überschreitet.

M
Moreno

23.11.2023 um 15:26 Uhr

Bin absolut bei Celestro und Kehler. In einem halben Jahr können sich neue Widerspruchsgründe ergeben haben und dies muss der BR neu prüfen!

I
IlkaB

23.11.2023 um 15:40 Uhr

Ich bin da auch bei Celestro.

Wenn jemand ein oder zwei Monate später anfängt, bekommen wir eine Anhörung über das neue Eintrittsdatum.

Wenn das länger zurückliegt, kommt die ganze Anhörung neu. Und ohnehin, wenn der neue Kollege früher schon mal eingestellt werden sollte und dann abgesagt hatte und nun dann doch will...

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