Hallo,
wir haben einer Betriebsratanhörung gem. §99 BetrVG zur Einstellung und Eingruppierung nicht zugestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass die Eingruppierung gegen unsere Betriebsvereinbarung zur Vergütung verstößt. Jetzt behauptet unsere Personalabt. das trotz unserer Ablehnung die einstellung hätten umsetzten können, weil man die Einstellung und die Eingruppierung getrennt voneinander betrachten muss. Und die korrekte Eingruppierung hätte man später verhandeln können. Sie hätten dies nur nicht getan um den BR nicht dumm da stehen zu lassen.
Unser Ziel war es mit der verweigerten Zustimmung zur Einstellung eine Entscheidung beim Arbeitsgericht zu erwirken, weil wir bzgl. der interpretation unserer BV Vergütung unterschiedlicher Auffassung sind.

Ist es richtig, dass die GF die Einstellung trotzdem hätte vornehmen können - auch ohne unsere Zustimmung?? Kann man tatsächlich die reine Einstellung von der eingruppierung entkoppeln??