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Mitbestimmung bei der Änderung der Reisekostenrichtlinie?

T
Tele35
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, bei uns haben sich die Reisekostenrichtlinien geändert. Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese Mitbestimmungspflichtig ist. Laut Seminarunterlagen hat man laut §87 dort ein Mitbestimmungsrecht bei den Reisekosten, wenn ich im BetrVG nachlese steht dort im Absatz 51 "... Mitbestimmung bei der Einführung einer Dienstreiseordnung..." aha, schaue ich z.B. im Internet nach dann steht dort: "...keine Mitbestimmungsrechte bei Erstattung..." oder z.B. folgendes Urteil: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstreiseordnung Zuletzt verändert: 24.05.2007 18:34 BAG 1 ABR 91/79 Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erläßt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden..." Wir ihr euch denken könnt, da ich auch ziemlich neu bin, ist die Beantwortung meiner Frage so nicht gegeben. Habe ich nun ein Mitbestimmungsrecht wenn sich die Reisekostenrichtlinie ändert? Wenn es jemand direkt weiß, dann mit Angabe wo es zu finden ist und ansonsten bin ich für jeden Hinweis dankbar. Wir würdet Ihr die Angelegenheit angehen?

8.92002

Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.02.2009 um 12:39 Uhr

@Tele35 Däubler teilt Deine Ansicht, dass das BAG mit der Entscheidung, dass eine Dienstreiseordnung nicht mitbestimmt ist, über das Ziel hinausgeschossen ist.

Ich würde als BR zunächst einmal behaupten, dass hier eine BV her muss und die Durchsetzung dieses Ziels auch im Zweifel androhen. Und natürlich kommt es auch ein wenig auf Dein Fingerspitzengefühl an, ob sich die Auseinandersetzung und die Einleitung vager Rechtsmittel in dieser Sache lohnen...

T
tele35

24.02.2009 um 09:41 Uhr

Danke für deine Antwort, ich werde mal prüfen ob sich dies lohnt (Nutzen - Aufwand)

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