Hallo Zusammen,
bei uns haben sich die Reisekostenrichtlinien geändert. Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese Mitbestimmungspflichtig ist. Laut Seminarunterlagen hat man laut §87 dort ein Mitbestimmungsrecht bei den Reisekosten, wenn ich im BetrVG nachlese steht dort im Absatz 51 "... Mitbestimmung bei der Einführung einer Dienstreiseordnung..." aha, schaue ich z.B. im Internet nach dann steht dort:
"...keine Mitbestimmungsrechte bei Erstattung..." oder z.B. folgendes Urteil:
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstreiseordnung
Zuletzt verändert: 24.05.2007 18:34
BAG 1 ABR 91/79
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erläßt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden..."
Wir ihr euch denken könnt, da ich auch ziemlich neu bin, ist die Beantwortung meiner Frage so nicht gegeben.
Habe ich nun ein Mitbestimmungsrecht wenn sich die Reisekostenrichtlinie ändert?
Wenn es jemand direkt weiß, dann mit Angabe wo es zu finden ist und ansonsten bin ich für jeden Hinweis dankbar.
Wir würdet Ihr die Angelegenheit angehen?