Hallo an Alle,

folgendes Thema tut sich bei uns auf:

Wir haben vor einiger Zeit eine Anhörung nach § 99 BetrVG bekommen. Eine Mitarbeiterin soll zum 01.05.2015 befristet für ein Jahr eingestellt werden. Dieser Einstellung haben wir zugestimmt!

Am 01.05.2015 hat keine neue Mitarbeiterin angefangen. Auf mündliche Nachfrage am 02.05.2015 wurde uns mitgeteilt, dass dieses Einstellung erst zum 01.07.2015 stattfindet. Dieses Termin würde auch in der Anhörung stehen! Steht aber zu 100 % der 01.05.2015 drin!

Muss uns eine neue Anhörung überreicht werden oder hat die alte Anhörung rechtsgülttigkeit.

Es wäre nett, wenn Ihr in eurer Antwort auch eine Bezugsquelle/Infoquelle nennen könntet.

Vielen Dank.

Viele Grüße

Carsten