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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung von Betriebsrat abgelehnt

T
Tiniline
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsgespräch, Probearbeiten und ein zweites Gespräch, in dem es konkret um meine Einstellung ging. In diesem Gespräch wurde mir vom Leiter eine Teamleitungsstelle angeboten. Dieses Angebot nahm ich gerne an. Ich bekam den Personalbogen mit und sollte diesen zusammen mit meinem Führungszeugnis und diversen anderen Unterlagen zusenden. Ein paar Tage nach der Zusendung bekam ich die Nachricht, dass der Personalleiter meiner Einstellung bereits zugestimmt habe, jedoch noch der Betriebsrat seine Zustimmung geben müsse. Demnacht bin ich davon ausgegangen, die Stelle relativ sicher zu haben. Nach der Sitzung des Betriebsrates bekam ich einen Anruf, dass der Betriebsrat meiner Einstellung als Teamleitung nicht zugestimmt hätte und nun versucht wird, eine Einstellung als generelle Fachkraft durchzubekommen. Weder mein zukünftiger Chef, noch der Personalleiter wissen, warum ich abgelehnt wurde, da ich allen Vorraussetzungen für diese Stelle entspreche von meiner Qualifikation her. In der nächsten Sitzung des Betriebsrates möchte der Personalleiter persönlich nach den Gründen der Ablehnung fragen.

Nun frage ich mich, wenn ich als Teamleitung abgelehnt wurde, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, auch als "normale" Fachkraft abgelehnt zu werden? Die Sitzung des Betriebsrates überschneidet sich ganz knapp mit meiner Kündigungsfrist bei meinem alten Arbeitgeber und ich weiss nicht, wie sehr ich auf eine Einstellung vertrauen kann.

Mit Bitte um Antwort,

Tiniline

14.565010

Community-Antworten (10)

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chappi

04.11.2012 um 21:18 Uhr

Hallo,

also ohne Begründung ablehnen funktioniert nicht. Sollte dort der BR wirklich ohne Begründung abgelehnt haben, dann könnte der Personalleiter Dich ohne weiteres Einstellen, da dann kein wirksamer Widerspruch des BR vorliegt. Im übrigen prüft der BR nicht die Qualifikation/Eignung eines Bewerbers, hier gilt das der Unternehmer jederzeit frei in seinen Fehlentscheidungen ist.

Am besten du versuchst direkt mit dem BR in Kontakt zu kommen und fragst nach was da los ist.

Gruß Micha

R
rechtbekommen

04.11.2012 um 21:22 Uhr

Also der BR wird wohl gute und berechtigte Gruende fuer seine Entscheidung haben. Dem Personaler sind diese auch bekannt. Denn der BR muss diese dem AG mitteilen. Auch laesst das Gesetz nur bestimmte Gruende zu. Dazu zaehken gerade auch gerade bei herrausgehobenen Stellen, der Schutz des uebergehens bereits im Betrieb beschaeftigter geeigeteter Beschaeftigter. Der BR ist immer vorrangig fuer die Beschaeftigten da, gerade in nicht optimalen Zeiten.

T
Tiniline

04.11.2012 um 21:33 Uhr

Also der zukünftige Chef sagte, dass der Betriebsrat eventuell etwas gegen eine Vollzeiteinstellung haben könnte (die anderen Mitarbeiter haben zwischen 50 und 80 % Stellenumfang), jedoch hat der Betriebsrat bisher wohl nur die Ablehnung bekanntgegeben. Dies muss ich dem zukünftigen Chef erstmal glauben ... Für den Fall, dass es um den Stellenumfang geht, hat er sich mit dem Personalleiter schon "etwas" überlegt, wie ich auf 100 % kommen könnte, aber genaueres wollte er mir auch nicht sagen.

Ob ich direkt beim BR anrufen soll, weiss ich nicht - könnte dies nicht negativ ankommen beim Personalleiter? Denke das es so rüberkommen könnte, als würde ich ihm kein Vertrauen entgegenbringen, dass er das mit meiner Einstellung hinbekommt ...

Bei der Stelle geht es um eine neu aufgebaute Wohngruppe, personal wird komplett getauscht, da in der eigentlichen Wohngruppe fast ausschliesslich Mitarbeiter ohne eine staatliche Anerkennung arbeiten und erst eine 3-Jährige Ausbildung nachholen müssten, um bleiben zu können. Demnach gibt es eine Dauerausschreibung für Fachkräfte für diese Wohngruppe, da intern kein passendes Personal vorhanden ist.

Das der BR die Eignung/Qualifikation nicht prüft ist eine hilfreiche antwort, die zumindest sagt, dass es nicht an mir als Person liegen kann, sondern Innerbetriebliche Gründe haben muss.

V
Valdi

05.11.2012 um 01:54 Uhr

@ Tiniline, du schreibst: Weder Chefe noch Personalleiter kennen den Grund warum der BR deiner Einstellung nicht zugestimmt haben. Und dann heist es: Als normale Fachkraft wollen sie es dann / dich/ nochmals beim BR versuchen.Willst du das auch? Da stimmt doch was nicht.

  1. Entweder ist die Frist von 7 Tagen noch nicht abgelaufen, und der Wiederspruch liegt noch nicht vor, oder der BR hat interne Gruende einer externen Besetzung zu Wiedersprechen .
  2. Was auch immer da laeuft, bedenke es gut, bevor du kuendigst. Wenn sie dich haben wollen, warten sie auch deinen naechsten Kuendigungstermin ab. Viel Glueck weiterhin. Valdi
K
Kölner

05.11.2012 um 08:00 Uhr

@rechtbekommen Du scheinst den Betrieb ja zu kennen, sonst wäre Deine Antwort in jeder Hinsicht unerklärlich!

@Tiniline Der AG stellt ein und dem Grunde nach hat ein BR bei Einstellungen kaum Widerspruchsmöglichkeiten. Wenn der AG ein wenig mehr Rückgrat beweisen würde, wärest Du schon mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet...

Ich würde mich nach einem anderen AG umschauen.

R
rechtbekommen

05.11.2012 um 09:29 Uhr

Koelner, du scheinst Probleme mit dem lesen und oder verstehen zu haben. Denn nur so ist deine Antwort verstaendlich. Denn meine Antwort ist allgemein und bezieht sich auf die gesetzlichen Moeglichkeiten. Das sieht eben als moeglichen Grund, Nachteile bereits Beschaeftigter vor wenn zB der AG die Stelle intern nicht ausgeschrieben hat usw

G
gironimo

05.11.2012 um 09:35 Uhr

Ich glaube dem Personalchef nicht. Hier ein Zitat aus dem BetrVG (§99):

"Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen."

Ich gehe eher davon aus, dass die genannnten Gründe stichhaltig waren und es dem Personalchef unangenehm ist, dies offen zu sagen.

T
Tanzbär

05.11.2012 um 10:10 Uhr

Das sieht eben als moeglichen Grund, Nachteile bereits Beschaeftigter vor Wo steht das denn?

T
Tiniline

05.11.2012 um 10:44 Uhr

Nun wurde meine Antwort abgeschickt, aber kam nicht hier im Forum an ... ärgerlich ...

@ Valdi:

ja, die 7 Tage-Frist war zum Anruftermin noch nicht verstrichen, ist sie jedoch jetzt, nur will ich da nicht hinterhertelefonieren, weil es wie ein "einmischen" in die Aufgabe des Personalleiters wirken könnte, der ja nun diese Woche persönlich an der Sitzung teilnehmen will wegen meiner Einstellungsangelegenheit.

ich hatte mich ursprünglich nur als normale Fachkraft beworben auf die Ausschreibung das als Dauerausschreibung Personal für die neue Wohngruppe gesucht wird. Erst nach dem eigentlichen Vorstellunsggespräch und dem Probearbeiten wurde mir in einem persönlichen Gespräch die Teamleitung angeboten und gleich der Personalbogen ausgehändigt. Demnach ist meine Bewerbung auch nicht auf die Teamleiterstelle, sondern auf eine Stelle als reguläre Fachkraft bezogen. Könnte das eventuell daran liegen? Nur hätte das der Personalleiter wissen müssen ... ist ja schliesslich nicht seine erste Einstellung ..

ja, ich werde erst kündigen, wenn ich den Vertrag unterschrieben habe und das dann im Eilverfahren - das Problem ist, dass mein jetziger Arbeitgeber eventuell einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, da die Bewerbersituation aktuell nicht so gut aussieht. Ich habe somit eine Kündigungsfrist von jeweils 6 Wochen zum Quartalsende ..

@ Kölner:

neuer Arbeitgeber ist schwer zu finden, bewerbe mich bereits seit Frühjahr, werde auch auf jede meiner Bewerbungen zu persönlichen Gesprächen eingeladen, jedoch war bisher nicht das richtige für mich dabei, da zumeist nur in Teilzeit eingestellt wird (Kenne ich aus dem Rheinland gar nicht so, aber in Ostdeutschland ist das scheinbar standart) und auch die Gehälter zum großteil um die 1000 € unter dem liegen, was ich aktuell bekomme und das ist schon kein hohes Gehalt für einen Beruf für den studiert werden muss.

mein aktueller "Plan" ist es, wenn ich die Stelle bekommen sollte, diese anzunehmen und mich dann ggf vor Ort weiter umzuschauen, da dies einfacher ist als auf eine Entfernung von 500 Km ...

R
rechtbekommen

05.11.2012 um 11:24 Uhr

Mit welcher Begründung kann ein Betriebsrat seine Zustimmung verweigern? Der Betriebsrat kann eine Ablehnung der Zustimmung nur auf einen der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgeführten Gründe stützen. Diese sind

a) Verstoß gegen Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Unfallverhütungsvorschriften b) Verstoß gegen Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG, sofern solche im Betrieb gelten c) Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer d) Benachteiligung des von der personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers e) Fehlende Ausschreibung f) Gefahr für den Betriebsfrieden

http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/einstellungen/einstellungen.html#472

Aus den Schliderungen des Fragestellers ergeben sich hier somit mehrere moegliche Versagungsgruende  

Mich wundert nun nur, dass Koelner der nun ja wohl nicht neu ist solche Aussagen macht.

PS: Also wenn der BR verweigert kann der AG auch nicht einfach einstellen. Denn dann laesst der BR per eVerfuegung die Beschaeftigung untersagen. Dann koennte es zur Kuendigung in der Probezeit kommen, da kein AG gerne AN bezahlt welche nicht arbeiten duerfen.

Die Probezeitkuendigung ist uebrigens immer moeglich. Somit bleibt immer dieses Risiko wenn man einen bestehenden Job fuer einen anderen aufgibt.

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