Firma verweigert Wiedereingliederung und BEM
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin seit 1 1/2 durch einen Arbeitsunfall krank und nach einer Traumatherapie wieder etwas stabil und kann wieder arbeiten aber nicht an meinem regulären Arbeitsplatz. Nun nach zigfachen Hin und Her hat die Firma mir eine BEM Massnahme angeboten im Innedienst bzw auf den Betriebsgelände. Mein Arzt und die BG meinte aber nach so einer langen Zeit solle ich nicht gleich in Vollzeit anfangen und würde die BG also 1 Monat die Wiedereingliederung zahlen. Also das ich 2 Wochen 4 Stunden arbeite und 2 Wochen 6 Stunden. Und dann die richtige BEM Massnahme in Vollzeit. Dafür muss ich mich gesundschreiben lassen und die Firma zahlt wieder.
Nun sagt die Firma, dass Sie das nicht akzeptiert bzw ich sofort Vollzeit als BEM Massnahme arbeiten soll.
Was kann ich machen? Hab ich überhaupt eine Chance? Dazu muss ich erwähnen das ich schwerbehindert bin aber keine Einschränkungen habe.
Community-Antworten (7)
22.11.2023 um 14:50 Uhr
Melde dich bei deinem zuständigen Integrationsamt, die können dir da auf jeden Fall weiterhelfen.
22.11.2023 um 15:08 Uhr
habt ihr eine SBV?
22.11.2023 um 15:17 Uhr
Ich muss ergänzen. Ich habe eine Antwort bekommen. Es ist nicht möglich. Da eine Wiedereingliederung über die BG immer an dem ursprünglichen Arbeitsplatz geschieht und ein BEM an einem anderen Arbeitsplatz stattfinden kann. Also mir gibt es und der BG. Da ich nach 1 1/2 leicht ins Arbeitsleben kommen sollte und nicht gleich Vollzeit. Da ich mich beim BEM gesund schreiben muss
22.11.2023 um 15:28 Uhr
was sagt denn die BG zu der Aussage? finde ich eher befremdlich.
22.11.2023 um 15:58 Uhr
Schau mal hier rein:
https://swpmg.de/darf-der-arbeitgeber-die-wiedereingliederung-verweigern/
22.11.2023 um 16:47 Uhr
Wie aber schon in Antwort 1 genannt würde ich das Integrationsamt mit einbeziehen. Das vorgehen der BG und das BEM beißen sich irgendwie. Ich würde versuchen aus zu loten ob man das der BEG nicht fallen lassen kann. Bei der reinen Wiedereingliederung wo die Krankenkasse mit eingebunden ist zahlt diese weiter Krankengeld bis die Wiedereingliederung abgeschlossen ist. Wichtig ist auch noch das Integrationsamt im Rücken zu haben ist noch der Aspekt sollte der AG eine Kündigung in Erwägung zu ziehen.
23.11.2023 um 10:34 Uhr
Dein Thema hatten wir am 23.10.2023 doch schon mal.
https://www.betriebsrat.com/br-forum/697879/bem-oder-wiedereingliederung
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