BEM oder Wiedereingliederung?
Hallo, ich war durch einen Arbeitsunfall 1 Jahr mit Verletztengeld draußen. Nun hat man mir angeboten in einer anderen Abteilung 6 Monate eine BEM Massnahme zu machen von Montag bis Freitag von 8 bis 16.15. Meine Frage ist, bisher hatte ich ja Verletztengeld bekommen was ja deutlich weniger war. Wie läuft es denn jetzt ab? Leider kann man es mir nicht richtig beantworten.
Community-Antworten (17)
26.10.2023 um 08:54 Uhr
Bei einer Wiedereingliederung bekommst du weiterhin Krankengeld da du in dieser Zeit weiter krankgeschrieben bist. Eine BEM Maßnahme ist Sache des Betriebs, ergo bekommst du ganz normalen Lohn.
26.10.2023 um 10:21 Uhr
was bitte ist denn eine BEM Maßnahme?
26.10.2023 um 10:35 Uhr
Bei uns sind BEM Maßnahmen Schonarbeitsplätze auf Zeit, die einem lange Erkrankten die Rückkehr erleichtern sollen, er aber dort nicht allzu sehr gefordert wird. Ich hoffe die TE meint das selbe
26.10.2023 um 11:05 Uhr
Anhand der Infos in Deiner Frage ist es schwierig eine Antwort zu geben.
Bei einer Wiedereingliederung soll geprüft werden ob du an Deinem alten Arbeitsplatz wieder normal arbeiten kannst bzw. festgestellt werden ob Hilfsmaßnahmen benötigt werden.
Ist Deine Einschränkung durch Krankheit heilbar oder bleiben Einschränkungen? Ich würde da auch den behandelnden Ärzt hören.
Es macht einen großen Unterschied aus ob Du "nur" etwas mehr Zeit brauchst bis die Heilung abgeschlossen ist oder ob dauerhaft Einschränkungen bleiben.
Da ich nicht weiß wie Eure Firma tickt stell ich mir die Frage was passiert nach den 6 Monaten wenn sich dann rausstellt das Du da nicht mehr arbeiten kannst.
Wie ist es mit der Bezahlung auf den neuen Arbeitsplatz?
Ich würde die Fragen abklären.
26.10.2023 um 11:16 Uhr
Ob Schonarbeitsplatz oder nicht, Zeitmäßig ist das ja von 0 auf 100. Ich würde hier auch noch mal mit dem Arzt reden und sieht der es so das du auch den alten Arbeitsplatz wieder bekleiden kannst eine Stundenweise Wiedereingliederung machen. Erst 4 Std, dann 6 und dann 8. Das ganze auf einen Zeitraum von xy Wochen. So wurde das vor Jahren auch bei mir gemacht.
26.10.2023 um 13:40 Uhr
Wird eine Antwort gelöscht, schreibt man sie halt noch einmal. Top, der Kandidat hat 100 Gummipunkte.
26.10.2023 um 13:47 Uhr
Wieviel muss von dem Troll eigentlich noch gelöscht werden damit er kapiert, dass sein Quatsch hier nicht erwünscht ist?
26.10.2023 um 13:54 Uhr
Vielen Dank für die sachdienlichen Infos. Also, ich erhalte aktuell Verletztengeld der resultierte aus einem Überfall und sollte das Hamburger Modell in Ansprache meines Arztes Therapeuten machen. Das lehnte die Firma ab, da es zu umständlich sei bzw der Überfallpunkt ein Hauptpunkt meiner Tätigkeit war. Darauf hin hab ich mich dazu noch als Mitarbeiterin mit einem SB 50 auf eine interne Stelle beworben und wurde abgelehnt auch wurde ein leidensgerechter Arbeitsplatz verneint. Nun hab ucb angeboten auf einen anderen Arbeitsplatz, der draußen ist aber nicht am Tatort ist eingesetzt werde. Die Tätigkeit hat die Firma akzeptiert und mit eine BEM Massnahme von 6 Monaten angeboten auf die Stelle aber danach musste ich meine normale Tätigkeit ja wieder machen und mein Trauma ist dann ja eventuell immer noch da oder kommt wieder. Das ist so mal die kleine Geschichte. Oder was kann ich noch machen?
26.10.2023 um 14:10 Uhr
@Tagträumer: ist ein öffentlicher Arbeitgeber und die BEM Massnahme findet in einer Tarifstufe tiefer statt aber ich erhalte ja meinen regulären Lohn. Aber nach den 6 Monaten zu kündigen, wäre kontraproduktiv bzw mir gefällt es ja im Unternehmen und bin ja im Auftrag der Firma verletzt worden nicht nur vom Kopf, sondern auch körperlich.
26.10.2023 um 14:20 Uhr
Jetzt müsste man nur wissen wie der Tagträumer am Kopf verletzt worden ist!
26.10.2023 um 14:44 Uhr
@moreno daran kann er sich nicht mehr erinnern lol
26.10.2023 um 15:50 Uhr
@tagträumer: also der AG einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen oder da sich der AG gar nicht gerührt hat oder auf keine Vorschläge eingegangen ist hat er auch eine gewisse Fürsorge denke ich. Aber meine Frage ist, warum bist Deine Grundeinstellung so negativ? Wie mit Aussagen "ich sollte mir einen anderen Job suchen". Noch einmal, ich bin in Ausübung meines Berufes und bei der Arbeit verletzt worden und habe es mir nicht ausgesucht und habe in Beratung mit dem Betriebsarzt und eigenen Ärzten um eine Wiedereingliederung mich bemüht, die der AG abgelehnt hat und mir nun aber ein BEM in einer anderen Abteilung angeboten hat. Meine Frage usg, was nach dem BEM bzw wenn es wieder zu meiner eigentlichen Abteilung geht.
26.10.2023 um 15:54 Uhr
Michelle den Träumer darfst du nicht ernst nehmen, der terrorisiert nur gerne hier herum, kein Mensch nimmt den ernst!
26.10.2023 um 15:58 Uhr
@ Tagträumer einen Mitarbeiter, der während der Erbringung seiner Arbeit ohne Schuld verletzt wurde, eine Möglichkeit bieten auch weiterhin einer Arbeit nachzukommen?
Ich will jetzt gar nicht mit Fürsorgepflicht und allen weiteren rechtlichen Aspekten kommen. Aber deine Ratschläge sind für den Fragesteller Schläge im wahrsten Sinne des Wortes.
@ MichelleR
Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung, falls du durch den Unfall eingeschränkt bis, solltest du auch prüfen lassen, ob sich daraus auch ein GdB (Grad der Behinderung) ergibt. Ab eine GdB von 30 oder mehr, kann man auch eine Gleichstellung beantragen und du hättest dann einen Kündigungsschutz. Aber es gibt hier im Forum bestimmt auch Leute, die sich damit besser auskennen.
Beachte bitte den Träumer nicht, er ist ein echter Albtraum.
26.10.2023 um 16:32 Uhr
Unter vielen Singvögeln gesellt sich auch immer mal ein Rabe. So könnte man es auch Ausdrücken wenn jemand immer nur Stunk machen will.
@ MichelleR Hier mal ein Link der dir vielleicht weiter helfen könnte
https://www.hrworks.de/lexikon/wiedereingliederung/
Mein Tipp daher arbeite eng mit deinem behandelnden Arzt zusammen. Beantrage eine Schwerbehinderung und Frage zu deinem Fall auch mal bei dem Integrationsamt nach ob sie dir weiterhelfen könnten.
26.10.2023 um 23:18 Uhr
in deinem zweiten Beitrag habe ich gelesen dass du schwerbehindert bist und einen Grad der Behinderung von 50 hast? Dann darf der Arbeitgeber deine Wiedereingliederung gar nicht ablehnen! Sollte es bei euch keinen Betriebs/Personalrat oder eine Schwerbehindertenvertretung geben dann wende dich an dein zuständiges Integrationsamt! die vermitteln dir den für dich zuständigen Integrationsfachdienst der dir dann hilft den Arbeitgeber einmal auf Spur zu bringen! im übrigen hast du dann auch Anspruch auf einen Behinderungsgerechten (nicht leidensgerechten) Arbeitsplatz. Schau dir dazu auch einmal den Paragraphen 164 (Abs. 4 und fünf) im Sozialgesetzbuch neuntes Buch an.
26.10.2023 um 23:36 Uhr
Und bei allem was der AG ablehnt muss er es ausreichend begründen. Nur ein geht nicht geht da nicht.
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