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Minusstunden durch Betriebsrat

M
masto53
Nov 2023 bearbeitet

Eine rechtliche Frage, der AN arbeitet im Sichtmodell, hat sich angeboten wegen Krankheit einen Schichttausch auf Tagesschicht zu machen, als Vertretung für eine ganze Woche. Der AG hat das Angebot gerne entgegengenommen und einen Schichtwechsel beantrag beim BR. Da es eine BV gibt wo kurzfristige Schichtwechsel gegen Zahlung eines Bonus ohne Genehmigung des BR gibt. Hat man dem AN einen neuen Dienstplan ausgehändigt, wo er das Wochenende frei bekommen hat um die folge Woche Mo-Fr auf Tagschicht zu arbeiten. An diesem besagten Wochenende hätte der AN Arbeiten müssen laut dem alten Plan, und innerhalb der Woche zwei Tage frei gehabt. Der AN hat wegen dem neuen Plan das Wochenende Frei gemacht. Als der AN in der neuen Woche zur Tagschicht angetreten ist, musste er feststellen das der BR im den Antrag für die zwei Tage die er laut dem alten Plan frei gehabt hätte, nicht genehmigt hat. Mit Begründung "Mehrarbeit". Somit darf der AN in dieser Woche nur 3/5 Arbeitstage verrichten. Der AN kommt nicht auf seine Sollstunden da er nach der Ablehnung der zwei Tage zu viel frei hatte. Ist es erlaubt dem AN diese Minusstunden seitens BR zulasten zu legen. Die Begründung von Mehrarbeit kann der AN nicht nachvollziehen, da er nur seine soll Zeit verrichtet hätte. Der AN hat dadurch Minusstunden.

Aus meiner Sicht besteht hier keine Mehrarbeit, da seine Arbeitszeit und seine Freie tage legentlich getauscht wurden.

Kann mir einer Rechtlich weiterhelfen, wie ich dem AN hier helfen kann??

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Community-Antworten (2)

C
celestro

21.11.2023 um 23:16 Uhr

Nach der Schilderung kann der MA sich nur selbst helfen ... einen RA einschalten und klagen.

K
Kehler

22.11.2023 um 08:53 Uhr

So wie ich das lese geht es hier um Individualrecht, also nichts für den BR.

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