JuSchG Feiertag ohne Ausgleich wg Minusstunden.
Hi, mein Sohn ist 17 und macht eine Ausbildung in einer Klinik. Jetzt soll er morgen am Feiertag arbeiten, was er auch darft. Es geht um den Ersatzausgleuchstag der im die oder spätestens nächste Woche gewährt werden müsste.
Jetzt erzählt man ihm das er 6 Minusstunden hat und er deshalb morgen arbeiten soll. Woher die angeblichen Minusstunden kommen, kann man ihm nicht sagen. Den Zeitnachweis haben wir noch nicht vorliegen.
Wir glauben nicht das die Aussage mit den Minusstunden stimmt, aber das prüfen wir noch.
Meine Frage wäre, dürfen Minusstunden, mit Feiertagsarbeit reingearbeitet werden ohne das es einen Ausgleichstag gibt?
Danke schonmal im voraus
Community-Antworten (6)
31.10.2022 um 18:12 Uhr
Der Ersatzruhetag ist dennoch zu gewähren und ist unabdingbar. Diese gesetzliche Regelung wäre entwertet wenn AG dies nutzen sollten damit MA Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonten nutzen sollen. Bei Problemen würde ich mich an die zuständige IHK wenden da noch Ausbildung.
31.10.2022 um 21:36 Uhr
Der Ersatzruhetage sollte bei einer 5-Tage-Woche nicht zum Tragen kommen. Feiertagsarbeit ist normale Arbeitszeit, die ggfls. anders vergütet wird.
31.10.2022 um 21:54 Uhr
@Catweazle Dem würde ich nicht zustimmen.
" Wenn die vertragliche Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt, die auf 5 Tage verteilt wird, bedeutet das, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit in der Woche mit einem gesetzlichen Feiertag um 8 Stunden auf insgesamt 32 Wochenstunden reduziert."
31.10.2022 um 22:04 Uhr
Im Krankenhaus werden die 5 Tage aber auf 7 Tage verteilt. Wahrscheinlich gilt aber ein Tarifvertrag in dem es Regelungen für Feiertage gibt.
01.11.2022 um 08:36 Uhr
ich glaube eher, das man Holger01 erstmal "Ersatzruhetag" erklären sollte, weil ich annehme hier liegt ein Missverständins vor.
Ersatzruhetag ist nicht: es gibt einen zusätzlichen freien Tag Ersatzruhetag heißt: ein Werktag muß frei sein, was bedeutet, wenn er sowieso z.B. Samstag frei hat, dann ist der Ersatzruhetag abgegolten.
In D sind Mo-Sa Werktage und bei einer 5 Tage Woche ist immer min. ein Werktag arbeitsfrei und somit hat man jede Woche min. einen "Ersatzruhetag" frei (automatisch)
Ersatzruhetage sind nur praktisch relevant, wenn man alle Werktage arbeitet.
02.11.2022 um 10:01 Uhr
"Hi, mein Sohn ist 17" damit gilt das JuArbSchG
maximal 40 Stunden pro Woche, maximal 5 Arbeitstage pro Woche. Wenn beides eingehalten ist, dann ist die Arbeit am Feiertag erstmal soweit ok.
Bzgl. der Minusstunden würde ich mich an eurer Stelle an den BR vor Ort wenden. Wenn bei uns auszubildende Minusstunden machen, und ich meine nicht das Übliche einen Tag mal früher gehen weil man was vor hat und das wieder rausarbeiten, steigen wir als BR dem AG aufs Dach.
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