W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JuSchG Feiertag ohne Ausgleich wg Minusstunden.

H
Holger01
Nov 2022 bearbeitet

Hi, mein Sohn ist 17 und macht eine Ausbildung in einer Klinik. Jetzt soll er morgen am Feiertag arbeiten, was er auch darft. Es geht um den Ersatzausgleuchstag der im die oder spätestens nächste Woche gewährt werden müsste.

Jetzt erzählt man ihm das er 6 Minusstunden hat und er deshalb morgen arbeiten soll. Woher die angeblichen Minusstunden kommen, kann man ihm nicht sagen. Den Zeitnachweis haben wir noch nicht vorliegen.

Wir glauben nicht das die Aussage mit den Minusstunden stimmt, aber das prüfen wir noch.

Meine Frage wäre, dürfen Minusstunden, mit Feiertagsarbeit reingearbeitet werden ohne das es einen Ausgleichstag gibt?

Danke schonmal im voraus

37106

Community-Antworten (6)

D
DummerHund

31.10.2022 um 18:12 Uhr

Der Ersatzruhetag ist dennoch zu gewähren und ist unabdingbar. Diese gesetzliche Regelung wäre entwertet wenn AG dies nutzen sollten damit MA Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonten nutzen sollen. Bei Problemen würde ich mich an die zuständige IHK wenden da noch Ausbildung.

C
Catweazle

31.10.2022 um 21:36 Uhr

Der Ersatzruhetage sollte bei einer 5-Tage-Woche nicht zum Tragen kommen. Feiertagsarbeit ist normale Arbeitszeit, die ggfls. anders vergütet wird.

D
DummerHund

31.10.2022 um 21:54 Uhr

@Catweazle Dem würde ich nicht zustimmen.

" Wenn die vertragliche Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt, die auf 5 Tage verteilt wird, bedeutet das, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit in der Woche mit einem gesetzlichen Feiertag um 8 Stunden auf insgesamt 32 Wochenstunden reduziert."

C
Catweazle

31.10.2022 um 22:04 Uhr

Im Krankenhaus werden die 5 Tage aber auf 7 Tage verteilt. Wahrscheinlich gilt aber ein Tarifvertrag in dem es Regelungen für Feiertage gibt.

R
Relfe

01.11.2022 um 08:36 Uhr

ich glaube eher, das man Holger01 erstmal "Ersatzruhetag" erklären sollte, weil ich annehme hier liegt ein Missverständins vor.

Ersatzruhetag ist nicht: es gibt einen zusätzlichen freien Tag Ersatzruhetag heißt: ein Werktag muß frei sein, was bedeutet, wenn er sowieso z.B. Samstag frei hat, dann ist der Ersatzruhetag abgegolten.

In D sind Mo-Sa Werktage und bei einer 5 Tage Woche ist immer min. ein Werktag arbeitsfrei und somit hat man jede Woche min. einen "Ersatzruhetag" frei (automatisch)

Ersatzruhetage sind nur praktisch relevant, wenn man alle Werktage arbeitet.

R
rtjum

02.11.2022 um 10:01 Uhr

"Hi, mein Sohn ist 17" damit gilt das JuArbSchG

maximal 40 Stunden pro Woche, maximal 5 Arbeitstage pro Woche. Wenn beides eingehalten ist, dann ist die Arbeit am Feiertag erstmal soweit ok.

Bzgl. der Minusstunden würde ich mich an eurer Stelle an den BR vor Ort wenden. Wenn bei uns auszubildende Minusstunden machen, und ich meine nicht das Übliche einen Tag mal früher gehen weil man was vor hat und das wieder rausarbeiten, steigen wir als BR dem AG aufs Dach.

Ihre Antwort