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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anordnung Überstundenabbau, geht das einfach so?

R
RatundTat
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

wir als BR hatten gerade ein unangenehmes Gespräch.

Sachlage:

Es springen 2 Große Abnehmer unserer Ware kurzfristig ab. jetzt haben wir einen Leerlauf in der Produktion für die nächsten 3 Monate, danach zieht das Saisongeschäft wieder an. Es stehen auch Kündigungen an(siehe anderen Beitrag).

Jetzt hatten wir gerade ein Gespräch ,mit der Perso und Produktionsleitung.

Hier kam die Frage auf ob wir die MA mit Überstunden zwangsweise zum Abbau dieser Stunden drängen können?(Durchschnitt 50-100 Std)

Es gibt keinerlei Betriebsvereinbarungen oder Absprachen zum Thema Überstunden.

Frage: 1.kann das der Betrieb einfach anordnen? 2.wie sollten wir uns hier als BR verhalten(Zustimmung)?

wir haben vor kurzem 20 MA übernommen (Saisonarbeiter), hier wird es zu Kündigungen kommen(10 MA).

Wir stecken gerade ein bisschen in der Klemme.

Hatten vor 1 Jahr Insolvenzverkauf, alles lief wieder Ok, jetzt springen diese Kunden ab wo unsere Probleme wieder aufleben lassen.

Ist es vertretbar dem Abbau Üstd. so kurzfristig zuzustimmen?

Ansonsten könnte es auch mehr wie 10 MA betreffen, die zur Kündigung stehen. Noch etwas: wir sind nicht Gewerkschaftsgebunden, auch kaum Mitglieder(5)

Wir sind Dankbar für jeden Rat

1.64302

Community-Antworten (2)

M
Moreno

13.03.2017 um 10:56 Uhr

Na lieber Überstunden als Arbeitsplätze abbauen. Hier solltet ihr eine vernünftige Regelung in einer BV machen und den Mitarbeiter dies auch so mitteilen. Das ihr Arbeitszeitkonten habt und keine BV dazu ist eh nicht okay! Zudem solltet ihr Euch einen Sachverständigen hinzu holen.

C
Challenger

13.03.2017 um 13:39 Uhr

Tach auch,

meiner Auffassung nach, könnte man auch Kurzarbeit in Betracht ziehen.

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