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Ruhezeit bei Dienstreisen

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Damei81
Nov 2023 bearbeitet

Hallo

da es bei uns keine Reglung zu Dienstreisen (weder in Arbeitsverträgen noch in Tarifverträgen) gibt, würde mich mal interessieren wie es sich verhält wenn ich z.B. bis 6Uhr Nachtschicht haben, dann mit dem Zug um 7Uhr zu einen Auswärtigen Termin fahren muss, der ca. 12:30 Uhr anfängt. Mein AG meint, das erst ab 12:30 Uhr die schutzrechtliche Arbeitzeit anfängt, müsste ich die halbe Nachtschicht noch machen und auch auf Stundenabzug würde ich nicht frei bekommen!

Was haltet ihr davon und habt ihr ein § zur Hand!

Danke im Voraus!

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Community-Antworten (17)

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Challenger

19.11.2023 um 15:33 Uhr

(BAG, Urteil v. 18. 1. 2017, 7 AZR 224/15)

AG stärkt Betriebsräte bei Arbeitszeitkonflikten

Das BAG hat die Rechte von Betriebsräten bei Arbeitszeitkonflikten mit ihrem Arbeitgeber gestärkt. Den Betriebsratsmitgliedern steht zwischen ihrem Schichtende und dem Beginn einer Betriebsratssitzung eine Erholungszeit von elf Stunden zu. Die Betriebsräte sind daher berechtigt, ihre Arbeit vor dem Schichtende einzustellen, wenn sonst die im Arbeitszeitgesetz festgelegte Ruhezeit nicht einzuhalten ist.

Ruhezeiten gelten auch für die Betriebsratstätigkeit

Das BAG behandelte die Klage einews Betriebsratsmitgliedes, das eine Nachtschicht vor einer Betriebsratsitzung am Mittag vorzeitig beendete.

Wegen der Betriebsratssitzung am Folgetag stellte er die Nachtschicht um 2:30 Uhr ein und sie wurde ihm nicht vollständig auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Das BAG entschied, sein Arbeitgeber müsse trotzdem die komplette Schicht auf seinem Arbeitszeitkonto anrechnen. Die Bundesrichter bestätigten damit die LAG-Entscheidung der Vorinstanz.

Wertung des § 5 Abs. 1 ArbZG ist zu beachten

Es könne dahinstehen, ob die Zeit der Erbringung von Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit gem. § 2 Abs. 1 ArbZG sei und § 5 Abs. 1 ArbZG deshalb Anwendung finde. Jedenfalls sei bei der Beurteilung, ob dem Betriebsratsmitglied in einer solchen Situation die Fortsetzung der Arbeit in der Nachtschicht wegen der bevorstehenden Betriebsratstätigkeit unzumutbar sei, die Wertung des § 5 Abs. 1 ArbZG zu berücksichtigen.

Quelle : Betriebsrat darf Nachtschicht für Ruhezeit vor BR-Sitzung ... Haufe https://www.haufe.de › Recht › Arbeits- & Sozialrecht

T
Tagträumer_5

19.11.2023 um 15:40 Uhr

Zugfahrten gelten nichts als Arbeitszeit! Folglich korrekt vom AG argumentiert.

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DummerHund

19.11.2023 um 17:21 Uhr

Wenn du schreibst Dienstreise, gehe ich mal nicht davon aus das es sich um Betriebsratsangelegenheiten handelt. Deshalb: https://www.kupka-stillfried.de/aktuell/gilt-reisezeit-als-arbeitszeit

S
Stadtwerker

19.11.2023 um 23:26 Uhr

Wie sieht es denn dann mit der maximalen täglichen Arbeitszeit aus? Mehr als 10h sind nicht drin und sofern es in Deinem Betrieb keine BV zur Verkürzung von Ruhezeiten gibt, musst Du nach der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von 11h einhalten, dass ist europäisches Gesetz. Die Ruhezeiten sind im übrigen nicht zu addieren, dass ist auch sehr beliebt, aber nicht konform mit dem Arbeitszeitgesetz. Bei uns ist die Anreisezeit übrigens Arbeitszeit! Du fährst ja nicht in den Urlaub, sondern reist aus einer dienstlichen Notwendigkeit, da ist es auch egal, ob der Anlass für den Betriebsrat oder für Deine Linientätigkeit ist.

Gruß, Stadtwerker

D
Damei81

19.11.2023 um 23:55 Uhr

Reisezeit ist Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen aber nicht im schutzrechtlichen Sinne, würde dann auch nicht zur Arbeitzeit nach §3 ArbZG zählen.

Rein rechtlich ist das soweit ok, aber ich muss von 22Uhr bis 1:30 Uhr arbeiten, fahre 1h nach Hause und muss um 7Uhr wieder auf dem Bahnhof sein.

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XYZ68

20.11.2023 um 09:01 Uhr

Habt ihr einen BR?

Denn der ist in der Mitbestimmung bei der Lage der Arbeitszeit und könnte auch entsprechende Regelungen treffen. Wie lange im Voraus war der Termin der Dienstreis bekannt? Wäre eine Verschiebung der Schicht möglich gewesen?

Und ja rein rechtlich ist so etwas möglich, als BR würde ich aber dagegen vorgehen.

J
jutti1965

20.11.2023 um 10:39 Uhr

Erstellt am 19.11.2023 um 14:40 Uhr von Tagträumer_5 Zugfahrten gelten nichts als Arbeitszeit! Folglich korrekt vom AG argumentiert.

So ein Quatsch, wenn der MA sich während der Zugfahrt auf seine Arbeit vorbereitet ist es selbstverständlich Arbeitszeit!

T
Tagträumer_5

20.11.2023 um 15:53 Uhr

Falsch, außer der AG weißt den MA entsprechend an!

Unterlasse es, Falschinformationen zu verbreiten, im anderen Thread ebenfalls.

NB
nicht brauchen

21.11.2023 um 09:13 Uhr

Hmm nehmen wir mal an der AN macht immer Nachtschicht und der AG weist ihm jeden Tag eine andere Arbeitsstelle zu, die er mit der Bahn fahren soll. 8-12 mal Umsteigen ist natürlich inklusive. Und das jeden Tag. Der AN möchte ich nicht sein.

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Damei81

23.11.2023 um 03:29 Uhr

in dem Fall geht es ja noch, man hat 5,5 h Zeit. Nur wie verhalt es sich wenn man z.B. längere Fahrzeiten hat und so nach der Nachschicht nur 1bis 1,5h Zeit hat.

J
jutti1965

23.11.2023 um 09:32 Uhr

Zitat Tagträumer :Falsch, außer der AG weißt den MA entsprechend an!

Habe ich irgendwo etwas geschrieben von "nicht angewiesen oder angewiesen?? Hör auf Dinge hinzuzudichten die da nicht stehen!

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DummerHund

23.11.2023 um 10:21 Uhr

Der Aussage vom Querulanten halte ich mal entgegen:

https://www.merkur.de/leben/karriere/dienstreise-muss-die-anreisezeit-verguetet-werden-zr-92670394.html

Demnach wäre die Aussage von jutti 1965 auch nicht ganz korrekt.

D
DummerHund

23.11.2023 um 10:40 Uhr

Mir ist auch durchaus bewusst das es auch Urteile gibt die anderes Aussagen. Gehen wir aber mal davon aus das der MA 8 Std in der Nachtschicht gearbeitet hat. Die Dienstreise würde nicht bezahlt werden. Ab 12:30 Uhr dann das Meeting. Um 14:30 Uhr müsste der AN das Meeting spätestens verlassen da die Höchstarbeitszeit von 10 Std. erreicht sind. 14:30 Uhr müssten dann 11 Std. Ruhezeit eintreten. Die nächste Nachtschicht könnte er also erst um 1:30 Uhr nachts anfangen. Oder habe ich hier einen Rechenfehler?

C
celestro

23.11.2023 um 14:22 Uhr

Ich würde sagen: "eher einen Denkfehler". Die "Reisezeit" kann ohne weiteres bezahlt werden und der MA trotzdem komplett am Meeting teilnehmen. Denn bezahlt werden und als Arbeitszeit gelten sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.

J
jutti1965

23.11.2023 um 14:30 Uhr

Er würde aber die Ruhezeit nicht einhalten wenn die Nachtschicht um 6 Uhr endet und der Termin um 12.30 Uhr anfängt, oder??

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DummerHund

23.11.2023 um 15:11 Uhr

Irgendwie kann man es drehen und wenden wie man will, es passt nicht. Mich würde interessieren was der BR dazu gesagt hat.

C
celestro

23.11.2023 um 17:05 Uhr

"Er würde aber die Ruhezeit nicht einhalten wenn die Nachtschicht um 6 Uhr endet und der Termin um 12.30 Uhr anfängt, oder?"

Richtig ... nur um diese "Uhrzeiten" geht es ja nicht. Ich zitiere aus dem Startpost:

"Mein AG meint, das erst ab 12:30 Uhr die schutzrechtliche Arbeitzeit anfängt, müsste ich die halbe Nachtschicht noch machen"

und dann später (und konkreter):

"ich muss von 22Uhr bis 1:30 Uhr arbeiten, fahre 1h nach Hause und muss um 7Uhr wieder auf dem Bahnhof sein."

1:30 - 12:30 sind 11 Stunden ... also passt das doch, oder nicht?

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