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Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt

T
Tackleberry
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Sachlage:

  • als BR sind wir z.Z. dabei mit dem AG eine BV zu verhandeln, die die Arbeitszeiten + Überstunden von z.B. Gruppenleitern + Vertrieblern regeln soll
  • i.d.R. haben diese MAs Arbeitsverträge in denen weder eine Wochenarbeitszeit geregelt ist noch sind detaillierte Überstundenregelungen enthalten
  • zu den Überstunden sagen die Arbeitsverträge sinngemäß aus, daß diese mit dem Gehalt abgegolten sind
  • die wöchentliche Arbeitszeit ist mittlerweile geklärt. Jedoch ist eine detaillierte Regelung der Überstunden strittig. Der BR-Vorschlag für die BV sagt, daß mit dem Gehalt 3,5 Überstunden/Woche abgegolten sind (also 14 Überstunden/Monat). Der AG will diese Frage aber absolut nicht im Rahmen einer BV regeln.
  • nun ist der AG an einige MAs, die unter die BV fallen würden, herangetreten mit der Aufforderung eine Zusatzvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Diese sieht 20 Überstunden/Monat vor, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen.

Frage: Ist eine Pauschalisierung von monatlich kumulierten Überstunden überhaupt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten?

Ich hoffe, daß Ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank schon einmal.

MfG

2.51805

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

30.07.2015 um 12:19 Uhr

" i.d.R. haben diese MAs Arbeitsverträge in denen weder eine Wochenarbeitszeit geregelt ist noch sind detaillierte Überstundenregelungen enthalten"

Ungewöhnlich! Woher weiß man dann ab wann Überstunden beginnen?

G
gironimo

30.07.2015 um 12:36 Uhr

Das kann der BR nicht in einer BV regeln. Das fällt unter den § 77 Abs. 3 BetrVG.

Regeln kann man es entweder tariflich oder einzelvertraglich.

Der BR ist nur bei der vorübergehenden Verlängerung (sprich Überstunden) und Verkürzung (Abbau) der Wochenarbeitszeit im Boot.

Und die Tatsache, dass möglicher Weise einige dieser Stunden bereits mit dem Monatsentgelt abgegolten sind heißt nicht, dass der BR bei diesen Stunden nicht mehr mitzubestimmen hat. Der BR kann - aus welchen Gründen auch immer - auch zu diesen Stunden nein sagen.

Darum überlegt bitte noch einmal gut, was Ihr da regeln wollt.

P
Pickel

30.07.2015 um 15:13 Uhr

Man muss es so deutlich sagen: Euer AG macht alles richtig, ihr seid komplett auf dem falschen Dampfer.

  • Es kann wegen Tarifsperre nicht von euch geregelt werden. Verständlich, dass der AG die BV nicht unterschreiben will, sie wäre nichtig.

  • Er kann den Fall einzelvertraglich regeln. genau das hat er vor.

  • möchte den pauschalen Betrag stundenmäßig definieren. Auch hier ist er genau auf dem richtigen Weg, vorher versäumtes nachzuholen.

C
Challenger

30.07.2015 um 18:11 Uhr

Hallo Tackleberry, ich habe den Eindruck, Euer AG wählt bewußt eine nebulöse Arbeiteszeit um Euch aus der Mitbestimmung zu drängen.Wenn also weder im Arbeitsvertrag,BV und/oder TV eine Arbeitszeit beziffert Ist, dann muß es auf jeden Fall eine betriebsübliche Arbeitszeit geben.Allerdings können für verschiedene Arbeitnehmergruppen durchaus unterschiedliche betriebsübliche Arbeitszeiten gelten.Deshalb mein Tipp an Euch: 1.) Fordert den AG auf, SCHRIFTLICH darzulegen, für welche Arbeitnehmergruppen welche betriebsübliche Arbeitszeiten gelten. 2.) Der AG ist Euch gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Weigert er sich,schaltet unverzüglich einen Rechtanwalt ein.(Kostentragungspflicht des AG gemäß §40 BetrVG) 3.) Auch wenn Euch der AG die SCHRIFTLICHEN Ausküfte problemlos erteilt, halte ich es dennoch für angezeigt, bei der Ausarbeitung einer BV auf anwaltlichen Beistand zurück zu greifen. Hier gilt das Gleiche wie unter Ziffer 2.). Denn mit Abschluß einer BV kann, je nach inhaltlicher Ausgestaltung, Euer Mitbestimmungsrecht nach §87 BetrVG verbraucht sein.Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes geht es natürlich auch um Waffengleich- heit. Wenn Ihr keinen Fachanwalt für Arbeitrecht kennt,kann ich Euch eventuell behilflich sein. Ich kenne deutschlandweit einige gute Kanzleien. 4.) Überstunden würde ich grundsätzlich aus der BV rauslassen.

H
Hoppel

31.07.2015 um 10:27 Uhr

@ Tackleberry

"Frage: Ist eine Pauschalisierung von monatlich kumulierten Überstunden überhaupt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten?"

Warum stellt sich ein offensichtlich unkundiger BR eine solche Frage nicht, bevor er dem AG auch noch eine BV vorschlägt, dass 14 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen?

Mal ganz abgesehen davon, dass sich euer BR erdreistet, in individualrechtliche Arbeitsverträge eingreifen zu wollen!!!

Ihr solltet DRINGENST ERFORDERLICHE SCHULUNGEN ARBEITSRECHT besuchen und Euch vor allen Dingen anwaltlich beraten lassen!

Das BAG hat entschieden, dass Klauseln zur Pauschalabgeltung von Überstunden unwirksam sind. BAG, Urteil vom 01.9.2010 – 5 AZR 517/09 BAG, Urteil vom 17.8.2011 – 5 AZR 406/10

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