Hallo zusammen,

Sachlage:
- als BR sind wir z.Z. dabei mit dem AG eine BV zu verhandeln, die die Arbeitszeiten + Überstunden von z.B. Gruppenleitern + Vertrieblern regeln soll
- i.d.R. haben diese MAs Arbeitsverträge in denen weder eine Wochenarbeitszeit geregelt ist noch sind detaillierte Überstundenregelungen enthalten
- zu den Überstunden sagen die Arbeitsverträge sinngemäß aus, daß diese mit dem Gehalt abgegolten sind
- die wöchentliche Arbeitszeit ist mittlerweile geklärt. Jedoch ist eine detaillierte Regelung der Überstunden strittig. Der BR-Vorschlag für die BV sagt, daß mit dem Gehalt 3,5 Überstunden/Woche abgegolten sind (also 14 Überstunden/Monat). Der AG will diese Frage aber absolut nicht im Rahmen einer BV regeln.
- nun ist der AG an einige MAs, die unter die BV fallen würden, herangetreten mit der Aufforderung eine Zusatzvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Diese sieht 20 Überstunden/Monat vor, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen.

Frage:
Ist eine Pauschalisierung von monatlich kumulierten Überstunden überhaupt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten?

Ich hoffe, daß Ihr mir weiterhelfen könnt.
Vielen Dank schon einmal.

MfG