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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umgruppierungen ohne Anhörung

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir prüfen gerade die Lohn - und Gehaltslisten und haben festgestellt, dass es einige Umgruppierungen in Form vom Höhergruppierungen gab.

Grundsätzlich wäre dagegen nichts einzuwenden aber wir wurden nicht angehört und für uns ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die Höhergruppierungen erfolgten.

Nachdem die Betroffenen Mitarbeiter davon profitieren, könnte man es hinnehmen. Andererseits sehen wir andere Mitarbeiter benachteiligt.

Bei einigen Mitarbeitern wurde auch die Betriebszugehörigkeit sehr großzügig berücksichtigt, teilweise wurde den MA 1 Jahr "geschenkt" damit sie in die andere Gehaltsspalte rutschen. Auch hier nur wieder vereinzelt.

Gleichberechtigung/behandlung sieht für mich anders aus.

Was tun?

1.16507

Community-Antworten (7)

G
gironimo

09.03.2017 um 19:01 Uhr

Fordert den Arbeitgeber auf, die Anhörungen nachzuholen. Erst wenn Ihr die Informationen zu den einzelnen Vorgängen habt, könnt Ihr auch reagieren.

Macht dem Arbeitgeber deutlich, dass es Euch um eure Rechte wichtig ist und lasst durchblicken, dass Ihr auch Willens seid, diese durchzusetzen (stichwort § 101 BetrVG).

W
wieso

09.03.2017 um 19:22 Uhr

Nachtrag:

wir haben auch AT Mitarbeiter und deren Gehälter und Gehaltsbestandteile will uns der AG erst gar nicht mitteilen. Muss er doch, oder?

W
wieso

09.03.2017 um 19:27 Uhr

@Gironimo

da wäre ich sofort dabei aber der Rest des Gremiums ist nicht sehr "bißfest" und geht Ärger lieber aus dem Weg.

Wäre es vorstellbar unter diesen Umständen zu fordern, dass auch die anderen MA besser eingruppiert werden. Zumindest die MA die gleichwertige Arbeit leisten wie diejenigen die ohne Anhörung umgruppiert wurden?

G
gironimo

09.03.2017 um 20:10 Uhr

Natürlich könnt ihr das tun - ich nehme an, dem AG sind die Unterschiede bekannt. Ob es also was hilft. .......

Auch die AT Gehälter muss der AG euch beim Einblick in die Gehaltslisten zeigen. Nur die Leitenden im Sinne § 5 BetrVG sind außen vor.

Abgesehen vom Geld der AN denke ich, dass personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG so etwas wie das Tagesgeschäft sind. Wenn da schon nicht die Zusammenarbeit funktioniert, wie steht es dann um die Mitbestimmung?

Nicht derjenige, der seine Rechte einfordert stört den Burgfrieden, sondern derjenige, der die Rechte anderer mißachtet.

W
wieso

09.03.2017 um 20:26 Uhr

@Gironimo

deinen letzten Satz merk ich mir, der ist gut und trifft es voll. Dankeschön

W
wieso

10.03.2017 um 09:10 Uhr

ich muss jetzt noch eine Frage nachschieben.

Wie sehen die Lohn- und Gehaltslisten aus, wenn ihr sie einseht?

Wir haben Einsicht in eine Excel Tabelle erhalten und so wie es aussieht wurde die Tabelle nicht ordentlich gepflegt. Ich hege auch den Verdacht, dass die Tabelle nicht wirklich korrekt ist. Besitzstand wurde auch nicht separat ausgewiesen.

Kann der BR etwas "amtliches" verlangen?

C
celestro

10.03.2017 um 10:41 Uhr

Wenn die HR das als Excel-Tabelle machen will, ist das nicht zu beanstanden. Sie muß natürlich korrekt sein.

Aber was soll bitte "Besitzstand" sein ?

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