§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung
Es erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme des BR nicht bei. Der AN verlangt vom AG nun die Bereitsstellung der Anhörung des AG mit Anlagen (6 Seiten...), sowie das Ergebnis der Stellungnahme des BR (Widerspruch). AG weigert sich, da nach seinem Fristverständnis die Anhörungsfrist verstrichen ist. Nach BR Auffassung hat diese Frage das Arbeitsgericht zu klären. Der AN hat sich nun an den BR gewandt und um Zusendung der der Anhörung des AG mit Anlagen (6 Seiten...), sowie das Ergebnis der Stellungnahme des BR (Widerspruch) gebeten. Wir tendieren zur Zusendung der Stellungnahme des BR also unseres Widerspruchs an den AN. Der AG macht Druck die Übersendung der Stellungnahme, ebenso die Anhörung mit Anlagen zu verhindern. Wie ist Eure Meinung. Anhörung mit Anlagen, sowie Stellungnahme an AN gegenden Willen des AG übergeben, oder nur unsere Stellungnahme. Sorry wir sind als BR neu.
Community-Antworten (1)
28.08.2014 um 11:13 Uhr
Natürlich schickt Ihr den Widerspruch an den AN. Da hat der AG nicht viel mitzureden. Genau genommen würde ich ihn da nicht fragen.
PS: Auch die Anhörung.
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