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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ständige Umgruppierungen in AT-Gehälter - wo ist der Haken?

C
carmen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo immer häufiger bekommen wir Umgruppierungen in AT-Gehälter. Als Grund der Maßnahme ist angegeben : Ernennung zum Fachspezialist. Dem spricht insoweit nichts entgegen, es ist jedoch so, dass der BR weiß, dass sich am eigentlichen Aufgabengebiet nur in den seltensten Fällen Änderungen ergeben. Wir stellen uns nun die Frage : wozu ist diese Umgruppierung gut ? Klar der MA bekommt im Normalfall mehr Gehalt, aber welchen Vorteil verspricht sich das Unternehmen ? Zu erwähnen ist hier evtl. noch, dass solche Gehaltssprünge oft über 2 Stufen hinweg gehen, war ein MA z.B. in G3 und kommt in AT hat er G4 und G5 übersprungen. Natürlich wollen wir als BR dem Mehrverdienst der MA nicht im Wege stehen, aber wir überlegen wirklich was sich das Unternehmen davon verspricht bzw. wo der Haken dabei ist. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit solchen Umgruppierungen ? Gruß Carmen

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Community-Antworten (1)

V
viktor

03.02.2006 um 10:58 Uhr

außer Tarif heißt eben außer Tarif. Wenn in den Arbeitsverträgen kein Bezug genommen wird auf tarifliche Regelungen, wird der Kollege auch keine tariflichen Leistungen mehr einfordern können.

In der Regel ist es gängige Praxis, das die Arbeitgeber erwarten, das AT-Mitarbeiter mit dem Gehalt auch alle Überstunden abgegolten haben. Wenn man dann auf die Stundenzahl und das Gehalt schaut, wird man feststellen, dass sich die Kollegen oft schlechter stellen als Tarifangestellte.

Besonders dreiste Arbeitgeber wollen sogar geltend machen, dass die Mitbestimmung des BR in Sachen Arbeitszeit/Mehrarbeit u.s.w. für AT-ler nicht mehr besteht - stimmt natürlich nicht.

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