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Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?

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Brazzo
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender Angestellter ist. Diese Person hat noch nicht einmal im Auftrag oder in Vertretung unterschrieben. Die zu Kündigende Person ist zu der Zeit der Anhörung in der Probezeit gewesen. Wir haben der Anhörung natürlich widersprochen. Morgen findet die Verhandlung beim Arbeitsgericht statt. Meine Frage ist: Darf ein nicht Kündigungsberechtigter die Anhörung unterschreiben? Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung, die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen? Ich freue mich auf Eure Antworten.

Mit kollegialen Grüßen Brazzo

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Community-Antworten (4)

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DerNeue

29.07.2009 um 19:13 Uhr

Hallo Brazzo! Wenn er eine Vollmacht vom Arbeitgeber hat schon. Ihr hätte sie euch zeigen lassen müssen oder sie hätte euch im Vorfeld bekannt sein müßen. Aber möglich wäre es. War der AG nicht im Haus? Und habt ihr es nochmal versucht mit dem AG zu sprechen? Wenn jetzt auf einmal eine exestiert, achtet auf das Datum. Viel Glück für Morgen.

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DerAlteHeini

29.07.2009 um 22:39 Uhr

Brazzo Da die Anhörung nicht von den im Betrieb üblichen und dem BR bekannten Person/en unterschrieben wurde, hätte der Anhörung die Vollmacht beiliegen müssen. Hat der BR wegen mangelnder Vollmacht der Kündigung widersprochen, so dürfte tatsächlich die Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheitern. Daran wird auch eine Vollmacht nichts ändern, die im Kündigungsschutzverfahren dem ArbG vorgelegt wird.

D
dirkane

30.07.2009 um 10:49 Uhr

Hallo, da es sich um eine Kündigung innerhalb der Probezeit handelte, ist die Frage über die Anhörung eigentlich relativ für den Mitarbeiter, da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keines Grundes bedarf. MFG dirkane

B
Brazzo

30.07.2009 um 22:47 Uhr

Hallo, heute war die Verhandlung über die Kündigung während der Probezeit. Wir haben vorgetragen, dass der BR wegen der fehlenden Unterschriftsbefugnis des unterzeichnenden Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Die Richterin am Arbeitsgericht hat behauptet, dass sie während ihrer Richterzeit so eine Rüge noch nicht hatte. Der Arbeitgeber hat dem gekündigten Arbeitnehmer eine Einmalzahlung von € 500 angeboten. Wir sind kurz zur Bertaung raus. Der gekündigte Arbeitnehmer hat sich bereit erklärt den Betrag zu akzeptieren und den Fall als erledigt anzusehen. Als wir dann wieder in den Gerichtssaal reinkamen hat der gegnerische Anwalt auf einmal sein Angebot zurückgezogen und war an einer gütlichen Einigung nicht mehr interessiert. Die Richterin fand diese Aktion gar nicht gut. Ein neuer Termin wurde auf den 19.11.2009 festgelegt.

Fazit: Die Richterin hat am Anfang der Verhandlung zwar darauf hingewiesen, dass der gekündigte Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz hat, da er in der Probezeit gewesen ist, jedoch nach dem Rückzieher des abgegebenen Angebots von € 500 des gegnerischen Anwalts wollte die Richterin dann die Unterschrift der Anhörung genauer durchleuchten. Ich finde, dass wir gute Chancen haben im November zu obsiegen.

Schöne Grüße

Brazzo

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