Erstellt am 17.11.2023 um 16:37 Uhr von celestro
was heißt "bei uns"? Und Nein ... natürlich geht das so nicht. Aber die Personen, die das betrifft müssen mMn selbst handeln. Der BR kann sagen: "so geht das aber nicht", aber viel mehr mMn auch nicht.
Erstellt am 20.11.2023 um 07:45 Uhr von jutti1965
Das wird wohl jeder MA individualrechtlich klären müssen.
Erstellt am 20.11.2023 um 08:47 Uhr von IlkaB
Der BR sollte erfragen, wie die AG-Seite an der Lösung arbeitet, wann die Nachzahlung zu erwarten ist und ob nicht kurzfristig ein Vorschuss gezahlt werden kann.
520 €-Kräfte sind meist auf dieses Einkommen sehr angewiesen und einfach Schulterzucken und sagen "geht gerade nicht" ist mehr als mies.
Erstellt am 20.11.2023 um 09:02 Uhr von Dummerhund
" Neuen Buchungssystems "
Ich sehe hier bei der Einführung § 87 Abs. Nr 6.
Notfalls einstweilige Verfügung auf Unterlassen der Maßnahme bis das System komplett funktioniert und BR und AG sich geeinigt haben