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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umstellung Gehalt - in wie weit ist der Betriebsrat hier im Mitspracherecht?

J
Jochen859566
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere GL plant für unseren Verkauf eine Umstellung der bislang Fixgehälter auf Grundgehalt + Provision. Klar ist uns, das dies nur mit Einverständnis der MA oder über Änderungskündigung passieren kann, die Frage ist nur in wie weit der Betriebsrat hier überhaupt im Mitspracherecht ist.

Die GL war an die einzelnen MA herangetreten und diese nun an uns, die Begeisterung für die Umstellung hält sich schwer in Grenzen, ich weiß nur nicht wo wir als Betriebsrat ansetzen können......

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Community-Antworten (3)

P
paula

04.09.2008 um 12:22 Uhr

schon mal in § 87 Abs. 1 Nr. 10 oder 11 betrVG geschaut? Da seid Ihr wohl in der Mitbestimmung....

J
Jochen859566

04.09.2008 um 12:52 Uhr

@paula

mitbestimmung ok, d.h. wenn wir nicht zustimmen kann das Gehalt nicht in der Form geändert werden ???

C
Catweazle

04.09.2008 um 13:23 Uhr

@Jochen859566,

alles was § 87 betrifft darf ohne Zustimmung des BR nicht eingeführt oder geändert werden.

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