Produktionseinbruch Kurzarbeit
Hallo, wir sind eine GmbH mit ca. 200 Feste und 80 Leiharbeiter. Wir arbeiten in 3 Schicht rund um die Uhr volle Auslastung. Ab Oktober geht die Produktion so weit runter(Leiharbeiter alle weg) das wir 12 Feste zu viel wären(er droht mit Kündigungen). Von Kurzarbeit will der Chef nix hören, wir sollen das mit Überstunden Unbezahlt oder Urlaub kompensieren .Es stehen ca 200 h im Raum für jeden Festen MA. Bis September will der Chef die Anlagen fertig haben , eine Verteilung auf 12 Monate ist wohl nicht möglich. Habt ihr Ideen was man machen könnte? Es betrifft nur die Produktiven MA, bei den Angestellten will es nichts machen.
Community-Antworten (8)
09.03.2017 um 10:34 Uhr
Vielleicht könnte mal jemand einen Leitfaden schreiben "Fragen in einem Forum verständlich formulieren"?
09.03.2017 um 11:15 Uhr
Was ist denn an der Frage nicht zu verstehen? AG will lieber kündigen statt Kurzarbeit einzureichen. Hier natürlich nur produktive Arbeiter und keine vom Büro. Na klar die Arbeiter sind nachher auch leichter z.B mit Leiharbeitern zu ersetzen.
Frage an Metall ist natürlich gibt's einen Betriebsrat?
09.03.2017 um 11:42 Uhr
Wenn der AG nichts von Kurzarbeit hören will, würde ich ganz offensiv und begleitet von intensiver betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.
09.03.2017 um 12:03 Uhr
Hier sollte der BR die Initiative ergreifen und Kurzarbeit erzwingen.
09.03.2017 um 12:30 Uhr
Kurzarbeit macht wohl nur Sinn, wenn absehbar ist, irgendwann wieder "hoch zu kommen". In dem dargelegten Fall wäre wohl eher zu untersuchen, ob man halt die Produktion von Rund um die Uhr auf "nur Tagschicht" etc. umstellen könnte.
09.03.2017 um 12:45 Uhr
Hallo
Hier gebe ich Pjöööng ausnahmsweise mal recht, auch wenn ich seinen sonstigen Beiträge in diesem Forum nicht immer zustimme.
Ich sehe den Beitrag von @Metal so. Die Auftragslage geht im Oktober soweit zurück, das alle Leiharbeiter sowie 12 Feste entlassen werden sollen. Daneben ist aber bis September ein Auftragsstau der von jedem AN mit 200 Überstundem ausgeglichen werden soll. Nun kommt: "Von Kurzarbeit will der Chef nichts hören, wir sollen das mit Überstunden, Unbezahlt, oder Urlaub kompensieren" Diesen Satz im Zusammenhang habe auch ich nicht verstanden. Was betrifft nur die protuktiven MA und nicht die Angestellten ? Die Überstunden, die Kurzarbeit oder Entlassungen. ? Für alles kann es Gründe geben, auf die ich hier nicht weiter eingehen will.
Wurde schon mal über ein "Gleitzeitkonto" nachgedacht ? Jeder AN bringt seine 200 Std auf ein Konto das sind bei 200 AN (die Leiharbeiter habe ich nicht berücksichtigt) 40 000 Std. Wenn nun dieses Konto ab Oktober abgebaut wird können diese 12 Ma je 83 Wochen bei einer 40 Std Woche weiterbeschäftigt werden. (Milchmädchenrechnung aber ok.)
Gruß jorojo
09.03.2017 um 13:06 Uhr
Tach auch, gironimo hat recht. Vergleich :
Bundesarbeitsgericht Interessenausgleich – Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG – Nachteilsausgleich Bei der Ermittlung der maßgeblichen Unternehmensgröße in § 111 Satz 1 BetrVG sind Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, mitzuzählen. BAG, Urteil vom 18. 10. 2011 – 1 AZR 335/10
09.03.2017 um 13:40 Uhr
Außerdem ist bei der Zahl der betroffenen AN nicht nur von denen auszugehen, die ihren Arbeitsplatz verlieren. "Nachteile" können auch die verbleibenden AN haben. Betroffen ist die gesamte Produktion.
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