Hallo zusammen,

den Begriff der Betrieblichen Übung sieht man normalerweise im Zusammenhang mit vom AG erbrachten freiwilligen monetären Leistungen über mehrere Jahre, ohne die Freiwilligkeit zu erklären.
Bei uns geht das jetzt mal anders rum: Der Außendienst ist seit langem mit Mobiltelefonen ausgestattet. Das ist so weit normal und zwischen GF und BR entsprechend abgestimmt.
Ein AD-Kollege hat sich allerdings der Handynutzung von Beginn an verweigert und wurde auch von Arbeitgeberseite nie explizit in die Richtung gedrängt. Die Arbeitsleistung des Kollegen leidet - ablesbar an den Umsatzzahlen - nicht unter dem "Verzicht".

Kann die Nichtnutzung eines Mobiltelefons eine betriebliche Übung sein?

Für Eure Gedanken danke ich.