Hallo,

bei uns existiert eine betriebliche Übung, am Faschingsdienstag einen halben Tag Urlaub geschenkt zu bekommen. Nun will der Arbeitgeber dies nicht mehr gewähren. Meine Recherchen ergeben, dass noch 3 x gewährt werden muss, bis die gegenläufige Übung des AG wirkt. Jedoch steht in Wikipedia:

"Das Bundesarbeitsgericht lässt in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung die Beendigung einer betrieblichen Übung durch eine sog. gegenläufige betriebliche Übung wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 5 BGB nicht mehr zu (BAG vom 18. März 2009 10 AZR 281/08). Dabei wird die Leistung, auf die der Arbeitnehmer eigentlich einen Anspruch hat, vom Arbeitgeber nur noch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit und schließlich nicht mehr gewährt."

Welche Rechte und Erwartungen können wir hier als BR haben?

Danke im Voraus für die Antwort.