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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit KUG Leistung

J
jochenmaier
Mrz 2017 bearbeitet

Wie setzt sich bei Kurzarbeit die KUG Leistung zusammen.

Wird hier nur der Bruttolohn verrechnet oder fließen z.B. auch monatliche Leistungszulagen, und Schichtzulagen mit ein?

Was wäre denn z.B. die KUG Leistung bei ERA 7 mit 3046€ Bruttolohn, 15% Leistungszulage, und 10% Arbeitsausfall.

Keine Kinder, Steuerklasse 1, Baden-Würrtenberg, mit Kirchensteuer?

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Community-Antworten (2)

U
UliPK

03.03.2017 um 21:40 Uhr

Das hier jetzt so zu beantworten traue ich mir nicht zu. Hatten bei uns selbigen Fall und zur Betriebsversammlung jemanden vom Amt dazu eingeladen der es den Mitarbeitern erklären sollte. Die wenigsten haben verstanden was den zu guter letzt rauskommt. Hier mal ein Urteil zur Schichtarbeit: https:www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/nachtzuschlaege-beim-kurzarbeitergeld-326480 Hier mal en Link Kurzarbeitergeld (Höhe) / 1.2.1 Sollentgelt: https:www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/kurzarbeitergeld-hoehe-121-sollentgelt_idesk_PI434_HI2206562.html

Am besten ihr fragt mal auf dem Amt nach und last es euch erklären, machen die in der Regel gerne.

H
Hoppel

04.03.2017 um 10:11 Uhr

Die Arbeitsagentur stellt reichlich Informationsmaterial zur Verfügung ...

https:www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/FinanzielleHilfen/Kurzarbeitergeld/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485563

https:www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdy4/~edisp/l6019022dstbai611931.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI611934

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