Erstellt am 03.03.2017 um 20:40 Uhr von UliPK
Das hier jetzt so zu beantworten traue ich mir nicht zu.
Hatten bei uns selbigen Fall und zur Betriebsversammlung jemanden vom Amt dazu eingeladen der es den Mitarbeitern erklären sollte. Die wenigsten haben verstanden was den zu guter letzt rauskommt.
Hier mal ein Urteil zur Schichtarbeit: https:www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/nachtzuschlaege-beim-kurzarbeitergeld-326480
Hier mal en Link Kurzarbeitergeld (Höhe) / 1.2.1 Sollentgelt:
https:www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/kurzarbeitergeld-hoehe-121-sollentgelt_idesk_PI434_HI2206562.html
Am besten ihr fragt mal auf dem Amt nach und last es euch erklären, machen die in der Regel gerne.
Erstellt am 04.03.2017 um 09:11 Uhr von Hoppel
Die Arbeitsagentur stellt reichlich Informationsmaterial zur Verfügung ...
https:www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/FinanzielleHilfen/Kurzarbeitergeld/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485563
https:www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdy4/~edisp/l6019022dstbai611931.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI611934