AG möchte Kurzarbeitergeld nicht vorfinanzieren
Hallo zusammen,
unsere Firma (Dienstleistungsbranche) erwägt aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) und die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen Kurzarbeit einzuführen und hat bereits eine Betriebsvereinbarung hierzu vorformuliert.
Diese enthält den Passus, dass der Arbeitgeber unverzüglich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld (KuG) stellt. Das Kurzarbeitergeld soll jedoch erst an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, nachdem die Arbeitsagentur die Leistung an die Firma erbracht hat. Eine Vorfinanzierung des KuG soll es nicht geben.
Bislang war ich der Auffassung, dass der Arbeitgeber zwingend das KuG vorfinanzieren müsste und es sich dann von der Agentur für Arbeit erstatten lässt. Dieser Meinung ist anscheinend auch das zuständige Bundesministerium. In den FAQ´s zum Kurzarbeitergeld (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile) heißt es unter anderem zur Frage Wie schnell kann Kurzarbeit eingeführt werden?: „[…] Der Arbeitgeber berechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Anschließend wird ein Erstattungsantrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt, die nach Prüfung der Antragsunterlagen das gezahlte Kurzarbeitergeld dem Arbeitgeber umgehend erstattet. […]“ (Seite 2) Auch bei den seitens der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten „Hinweise zum Antragsverfahren“ (https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf) heißt es unter dem Punkt A.7.2 Auszahlung des Kug vor Prüfung der Antragsunterlagen und vorläufige Entscheidung: „[…] Damit wird eine schnelle Refinanzierung des vom Arbeitgeber verauslagten Kug sichergestellt. […]“ (Seite 6).
Jedoch gibt es im Formular Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) - Leistungsantrag – (https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf) beim Punkt 3 der Erklärung die Möglichkeit anzugeben, dass die beantragten Beträge noch nicht an die empfangsberechtigten Arbeitnehmer/innen ausgezahlt wurden und sich der Antragssteller verpflichtet das Kug unverzüglich an die berechtigten Arbeitnehmer/innen auszuzahlen.
Dementsprechend herrscht bei uns im Gremium Unsicherheit, ob eine Vorfinanzierung des KuG durch den Arbeitgeber überhaupt abgelehnt werden kann (die ersten beiden Quellen sehen dies zumindest nicht als Normalfall an) und zum anderen sehen wir es äußerst kritisch, dass wenn der Bescheid des Arbeitsamtes negativ ausfällt, die Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld bekommen und somit das Risiko voll auf den Arbeitnehmer übertagen wird. Selbst wenn der Bescheid positiv ausfällt, könnte es passieren das die Arbeitnehmer mehrere Wochen auf das KuG warten müssen, da sicherlich die Bearbeitung der Anträge derzeit länger als sonst dauert (mehr Anträge bei ggf. weniger Personal bei der Agentur für Arbeit).
Nun zu meinen Fragen:
- Ist es rechtlich überhaupt zulässig, dass der AG das KuG nicht vorfinanziert?
- Wie bewertet Ihr die seitens des AG vorgeschlagene Auszahlungsmodalitäten und wie würdet Ihr in diesem Fall agieren?
Vielen Dank für eure Antworten! (PS: auf Grund der Dringlichkeit des Anliegens, wäre ich für kurzfristige Antworten/Meinungen dankbar)
Community-Antworten (4)
21.03.2020 um 08:18 Uhr
Ich würde dem AG sagen, dass ihr das so nicht unterschreibt. Der AG trägt das Risiko. Überhaupt- auch wenn jetzt alles eilig ist - ihr solltet die BV vor Unterzeichnung einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vorlegen.
21.03.2020 um 10:36 Uhr
Lese mal hier: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/fragen-und-antworten-zum-kurzarbeitergeld-kug
unter Frage 9 letzten Absatz erster Satz.
21.03.2020 um 23:10 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten.
@Dummerhund: Dies würde ja die Auffassung stützen, dass der AG das KuG vorfinanzieren müsste.
21.03.2020 um 23:59 Uhr
eben drumm
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