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Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen

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Ilovelemons
Nov 2023 bearbeitet

Hey,

die letzten Jahre war es in unserem Betrieb immer so dass wir bis zum 30.04 im neuen Jahr unseren Resturlaub verbraucht haben mussten. In diesem Jahr September ist unser Arbeitgeber hingegangen und hat uns mündlich über die Bereichleitung ausrichten lassen, das unser Urlaub bis zum Ende des Kalender Jahres genommen werden muss. Gibt es in diesem Fall Fristen oder kann er das einfach machen? In Sonderfällen dürfen Anträgen gestellt werden hier jedoch nur bis zu 3 Tage Übernahme in neue Jahr. So kommt es das einige Kollegen den ganzen, zumteil halben Monat nicht da sind.

Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

17.11.2023 um 00:16 Uhr

J
jutti1965

17.11.2023 um 07:51 Uhr

Es sei denn ihr habt einen Tarifvertrag oder eine BV die etwas anderes besagen.

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Ilovelemons

17.11.2023 um 08:55 Uhr

In unserem Arbeitsvertrag steht es etwas schwammig. Dort ist weiter die Rede davon das Urlaub bei Antrag mit ins neue Jahr genommen werden kann, wenn es sich um Betriebliche oder Personenbezogene Gründe des Mitarbeiters handelt. Hier wird jedoch nicht wie bei der TK aufgelistet um welche Gründe es sich handeln muss. Gelten die Gründe dann dennoch pauschal oder müssten diese präzise aufgelistet sein?

X
XYZ68

17.11.2023 um 09:41 Uhr

Unabhängig davon muss der Arbeitgeber jeden einzelnen Mitarbeiter nachweislich mitteilen wieviel Urlaub er noch hat und dass er diesen bis zum Jahresende genommen haben muss. Kann der Arbeitgeber diese Information nicht nachweisen, verfällt der Urlaub nicht. (bei uns erfolgt die Information schriftlich)

F
fantil

17.11.2023 um 09:53 Uhr

§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG...

(3) 1Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. 2Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. 3Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. 4Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

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