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Antrag auf Resturlaub nach 31.03. - kann man das?

I
Inselchen
Jan 2018 bearbeitet

Resturlaub nach 31.03. nehmen?? Einer unserer besonderen Abteilungsleiterspezies hat einen Antrag gestellt, dass er seinen Resturlaub von 21 Tagen aus 2006 über den März hinaus nehmen kann. Er hätte aus betrieblichen Gründen letztes Jahr den Urlaub nicht nehmen können und weil ein Kollege in Kur fährt, den er dann tatsächlich vertreten müßte, im Februar auch nicht. Somit hat er dann 51 Tage Minimum, die er in 9 Monaten nehmen müßte...was ich bezweifel. Der GF hat uns das Antragsschreiben ins BR Fach gelegt. SInd wir da tatsächlich um unsere Meinung gefragt??? Bin da etwas unsicher. Abgesehen von der Tatsache, dass ich das völlig unsinnig finde, diese Menge an Urlaub weiterzuschleppen. Unseren neu eingeführten Urlaubsplan hat dieser Mensch nämlich als einziger boykottiert, weil er sagt, er wäre so wichtig, er könne keinen einzigen Tag Urlaub eintragen, er würde diesen spontan nehmen, wenn er denn mal entbehrlich wäre. Das finde ich frech. Alle, aber wirklich alle Kollegen habe ihren Urlaub für 2007 brav eingetragen. Nur einer, der findet für alles ausnahmen. Die Frage nun: muß man dem zustimmen, kann der BR überhaupt was sagen???

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Community-Antworten (4)

A
anker53

18.01.2007 um 11:48 Uhr

Hallo Inselchen, nach BurlG ist die Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr unter gewissen Voraussetzungen möglich. Dann muss er aber in den ersten drei Monaten des Jahres genommen werden, es sei denn es gibt anders lautende tarifvertragliche Regelungen. Hat euer Urlaubsplan den Status einer BV? Dann ist es Sache des AG diese BV durchzuführen und dafür zu sorgen, dass sich alle MA daran halten. Wenn der BR feststellen sollte, dass BV nicht eingehalten werden, muss er im Sinne aller Kollegen tätig werden und dabei seine rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Klage ausschöpfen.

W
wölfchen

18.01.2007 um 11:50 Uhr

Hallo Inselchen, wenn ihr keinen anderslautenden Tarifvertrag habt, gilt das Bundesurlaubsgesetz §7, Abs.3 und da ist nach dem 31.3. Sense. Da ist der Urlaub verfallen. Vielleicht braucht dieser Mensch mal so eine Pleite, damit er künftig besser plant.

R
Rosenheimer

18.01.2007 um 12:52 Uhr

Andere Frage, seid Ihr als Betriebsrat in dieser Sache überhaupt zuständig ?

Die Sachlage ist, wie bereits wölfchen geschrieben, eindeutig geregelt und da keine dringenden betriebliche Belange vorlagen, die ihn daran gehindert haben, seinen Jahresurlaub zu nehmen, sind diese Tage dann verfallen.

Und ich kann nichts finden, daß der BR hier eine Zustimmung oder Ablehnung abgeben muss. Wobei der BR aber eine Stellungnahme mit dem Sachverhalt abgeben sollte und eine Empfehlung aussprechen sollte.

P
paula

18.01.2007 um 13:18 Uhr

einen mitbestimmungstatbestand sehe ich auf den ersten blick auch nicht.

nur wenn der AG einverstanden ist ist eine weitere übertragung über den 31.3 hinaus möglich. § 7 BUrlG ist hier nicht absolut, siehe Dersch/Neumann § 7 Rn 97

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