Erstellt am 02.04.2024 um 16:17 Uhr von RudiRadeberger
schau mal hier:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/wann-verfaellt-resturlaub/#:~:text=Resturlaub%20bei%20Krankheit,-Konnte%20der%20Arbeitnehmer&text=Nach%20einschl%C3%A4giger%20Rechtsprechung%20(BAG%2C%20Urteil,Danach%20verf%C3%A4llt%20auch%20dieser.
Meiner Meinung nach hätte die Person bis 31.03. Urlaub abbauen können, nachdem sie seit dem 18.03. wieder im Einsatz ist.
Die Person hätte allerdings schriftlich durch den AG auf den bestehenden Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen werden müssen.
Für alles weitere siehe Link.
Erstellt am 03.04.2024 um 07:36 Uhr von jutti1965
@Rudi da liegst du falsch! Er muss seinen Urlaub bis 31.3.2025 abbauen, danach verfällt er peu a peu.
Nach einschlägiger Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 07.08.2012 – 9 AZR 353/10) dürfen Langzeiterkrankte ihren Resturlaub bis zum 31. März des übernächsten Jahres nehmen, wenn sie ihn bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Erkrankung nicht nachholen konnten. Danach verfällt auch dieser.
Erstellt am 03.04.2024 um 09:38 Uhr von celestro
"da liegst du falsch!"
Wie kommst Du darauf? Du sagst doch selbst:
"wenn sie ihn bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Erkrankung nicht nachholen konnten."
Die Person ist wieder da und könnte jetzt Urlaub nehmen.
Erstellt am 03.04.2024 um 10:41 Uhr von jutti1965
Ich meinte damit dass Rudi sich im Jahr geirrt hat. Außerdem hat der MA 15 Monate zeit den Urlaub nachzuholen. Der AG darf ihm nicht vorschreiben wann er den zu nehmen hat innerhalb der 15 Monate.
"wenn sie ihn bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Erkrankung nicht nachholen konnten."
celestro wenn du Zeilen aus dem Zusammenhang reißt wirds nicht besser!
dürfen Langzeiterkrankte ihren Resturlaub bis zum 31. März des übernächsten !!! Jahres nehmen, wenn sie ihn bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Erkrankung nicht nachholen konnten
Erstellt am 03.04.2024 um 11:04 Uhr von rtjum
Beispiel von uns:
Kollege seit Anfang 22 krank,, seit Anfang März 24 Wiedereingliederung, diese geht (aufgrund seiner langen Fehlzeit und auch der Krankheit) bis Ende April.
Urlaubsanspruch 2022 verfallen zum 01.04.24
Urlaubsanspruch 2023 besteht bis 31.03.25
Der Kollege kann, muss aber nicht den Urlaub sofort nehmen.