Bis wann muss man einen krankheitsbedingten Resturlaub aus dem Vorjahr nehmen ?
Hallo zusammen,
bis wann muss ein Arbeitnehmer, der in 2023 bis März 2024 erkrankt war, seinen Resturlaub aus 2023 nehmen ? Person ist seit 18.03.24 wieder im Einsatz und plant für dieses Jahr nur seine Urlaub 2024 ein. Den Resturlaub aus 2023 könne er ja auch erst 2025 nehmen.
Muss bei Urlaub im laufenden Jahr nicht zuerst der Resturlaub genommen werden ?
Danke und Gruß Sabine
Community-Antworten (5)
02.04.2024 um 18:17 Uhr
schau mal hier:
Meiner Meinung nach hätte die Person bis 31.03. Urlaub abbauen können, nachdem sie seit dem 18.03. wieder im Einsatz ist. Die Person hätte allerdings schriftlich durch den AG auf den bestehenden Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen werden müssen.
Für alles weitere siehe Link.
03.04.2024 um 09:36 Uhr
@Rudi da liegst du falsch! Er muss seinen Urlaub bis 31.3.2025 abbauen, danach verfällt er peu a peu. Nach einschlägiger Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 07.08.2012 – 9 AZR 353/10) dürfen Langzeiterkrankte ihren Resturlaub bis zum 31. März des übernächsten Jahres nehmen, wenn sie ihn bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Erkrankung nicht nachholen konnten. Danach verfällt auch dieser.
03.04.2024 um 11:38 Uhr
"da liegst du falsch!"
Wie kommst Du darauf? Du sagst doch selbst:
"wenn sie ihn bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Erkrankung nicht nachholen konnten."
Die Person ist wieder da und könnte jetzt Urlaub nehmen.
03.04.2024 um 12:41 Uhr
Ich meinte damit dass Rudi sich im Jahr geirrt hat. Außerdem hat der MA 15 Monate zeit den Urlaub nachzuholen. Der AG darf ihm nicht vorschreiben wann er den zu nehmen hat innerhalb der 15 Monate.
"wenn sie ihn bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Erkrankung nicht nachholen konnten." celestro wenn du Zeilen aus dem Zusammenhang reißt wirds nicht besser!
dürfen Langzeiterkrankte ihren Resturlaub bis zum 31. März des übernächsten !!! Jahres nehmen, wenn sie ihn bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Erkrankung nicht nachholen konnten
03.04.2024 um 13:04 Uhr
Beispiel von uns: Kollege seit Anfang 22 krank,, seit Anfang März 24 Wiedereingliederung, diese geht (aufgrund seiner langen Fehlzeit und auch der Krankheit) bis Ende April. Urlaubsanspruch 2022 verfallen zum 01.04.24 Urlaubsanspruch 2023 besteht bis 31.03.25
Der Kollege kann, muss aber nicht den Urlaub sofort nehmen.
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