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Zeiterfassung mit binomischem Fingerabdruck

F
Frieda27
Nov 2023 bearbeitet

Unser Arbeitgeber möchte die Zeiterfassung mittels binomischem Fingerabdruck einführen. Wir als BR halten davon gar nichts. Wir haben auch gehört, dass dies nicht unbedingt zulässig ist. Was können wir als BR für Argumente gegenüber unserer Geschäftsleitung anbringen, um dies abzuwehren?

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Community-Antworten (6)

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celestro

16.11.2023 um 15:09 Uhr

der AG darf nur Daten vom AN speichern, wenn es sein muss. Die Zeit erfassen kann man auch anders.

M
Meph1977

16.11.2023 um 15:39 Uhr

Nach dem LAG Berlin Brandenburg ist das nur zulässig mit freiwilliger Zustimmung des betroffenen oder wenn eine Kollektivvereinbarung vorliegt. Das heist eine BV mit euch. Bei konkretem Verdacht über Missbräuche kann es sein das eine Zeiterfassung über einen Fingerabdruck Sensor zulässig ist.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/datenschutz-zeiterfassung-per-fingerabdruck-zulaessig_76_509656.html

R
RudiRadeberger

16.11.2023 um 15:40 Uhr

"Zeiterfassungssysteme, die Fingerabdrücke zur Identifizierung der Arbeitnehmer verwenden, sind grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass das sog. Fingerprint-System zwingend notwendig ist oder eine entsprechende Vereinbarung vorliegt." Arbeitsgericht Berlin 2019

C
celestro

16.11.2023 um 16:05 Uhr

Ach ja ... in der Mathematik gibt es "binomische Formeln" ... hier ist vermutlich eher "biometrischer" (Fingerabdruck) gemeint gewesen.

T
Tagträumer_5

17.11.2023 um 05:53 Uhr

@TE ... was spricht denn dagegen?!

Zeiten zu erfassen birgt nunmal gewisses Missbrauchspotential, dieses umgeht man mit einem Fingerabdruck.

C
celestro

17.11.2023 um 10:55 Uhr

Les (und versteh) doch einfach die Urteile der Gerichte im Link. Dann brauchst Du auch keine so dummen Fragen zu stellen.

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