Zeiterfassung mit binomischem Fingerabdruck
Unser Arbeitgeber möchte die Zeiterfassung mittels binomischem Fingerabdruck einführen. Wir als BR halten davon gar nichts. Wir haben auch gehört, dass dies nicht unbedingt zulässig ist. Was können wir als BR für Argumente gegenüber unserer Geschäftsleitung anbringen, um dies abzuwehren?
Community-Antworten (6)
16.11.2023 um 15:09 Uhr
der AG darf nur Daten vom AN speichern, wenn es sein muss. Die Zeit erfassen kann man auch anders.
16.11.2023 um 15:39 Uhr
Nach dem LAG Berlin Brandenburg ist das nur zulässig mit freiwilliger Zustimmung des betroffenen oder wenn eine Kollektivvereinbarung vorliegt. Das heist eine BV mit euch. Bei konkretem Verdacht über Missbräuche kann es sein das eine Zeiterfassung über einen Fingerabdruck Sensor zulässig ist.
16.11.2023 um 15:40 Uhr
"Zeiterfassungssysteme, die Fingerabdrücke zur Identifizierung der Arbeitnehmer verwenden, sind grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass das sog. Fingerprint-System zwingend notwendig ist oder eine entsprechende Vereinbarung vorliegt." Arbeitsgericht Berlin 2019
16.11.2023 um 16:05 Uhr
Ach ja ... in der Mathematik gibt es "binomische Formeln" ... hier ist vermutlich eher "biometrischer" (Fingerabdruck) gemeint gewesen.
17.11.2023 um 05:53 Uhr
@TE ... was spricht denn dagegen?!
Zeiten zu erfassen birgt nunmal gewisses Missbrauchspotential, dieses umgeht man mit einem Fingerabdruck.
17.11.2023 um 10:55 Uhr
Les (und versteh) doch einfach die Urteile der Gerichte im Link. Dann brauchst Du auch keine so dummen Fragen zu stellen.
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