Kind Krank, Zulagen fürs WE
Wenn eine Mitarbeiterin sich beim AG Kind Krank meldet bekommt sie ja weiterhin den Lohn. Bekommt sie aber auch die WE Zuschläge wenn sie am WE arbeiten hätten müssen aber nun Zuhause bleibt wegen Kind Krank?
Community-Antworten (4)
16.11.2023 um 11:38 Uhr
Bei Krank (und auch bei Krank wegen Kind) sind auch die Zuschläge zu zahlen, wenn sie bei Nichtkrankheit angefallen wären. Aber Achtung: da nicht gearbeitet wurde, sind die Zuschläge nicht mehr steuerfrei.
16.11.2023 um 11:56 Uhr
Hast du mir die Quelle dazu? Das ich es auch belegen kann.
16.11.2023 um 13:21 Uhr
schau mal hier https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung.html
16.11.2023 um 13:25 Uhr
Geregelt ist die grundsätzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings sind dort diese Zuschläge nicht explizit erwähnt, allerdings auch nicht ausgeschlossen. Kommentierungen sind an dieser Stelle eindeutig. Als Quelle kann ich dir einmal einen Text der TKK verlinken: https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/hoehe-der-entgeltfortzahlung-2037144?tkcm=aaus Und zum anderen ein Urteil: LSG Thüringen, Urteil vom 17.2.2021 – L 3 R 147/20 Zitat aus dem Urteil: "Nach § 14 Abs. 1 SGB VI sind Arbeitsentgelte alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Vorliegend wurden unstreitig an die bei der Klägerin beschäftigten Arbeitnehmer Sonn- und Feiertagszuschläge gezahlt, obwohl nach dem MTV bei planmäßig verlagerter Arbeitszeit keine Zuschläge zu zahlen gewesen wären. Diese Zuschläge sind nach Auffassung des erkennenden Senats auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Fall von Krankheit und an Feiertagen zu beanspruchen."
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