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Kind Krank, Zulagen fürs WE

K
Kehler
Nov 2023 bearbeitet

Wenn eine Mitarbeiterin sich beim AG Kind Krank meldet bekommt sie ja weiterhin den Lohn. Bekommt sie aber auch die WE Zuschläge wenn sie am WE arbeiten hätten müssen aber nun Zuhause bleibt wegen Kind Krank?

52104

Community-Antworten (4)

E
esci

16.11.2023 um 11:38 Uhr

Bei Krank (und auch bei Krank wegen Kind) sind auch die Zuschläge zu zahlen, wenn sie bei Nichtkrankheit angefallen wären. Aber Achtung: da nicht gearbeitet wurde, sind die Zuschläge nicht mehr steuerfrei.

K
Kehler

16.11.2023 um 11:56 Uhr

Hast du mir die Quelle dazu? Das ich es auch belegen kann.

J
jutti1965

16.11.2023 um 13:21 Uhr

E
esci

16.11.2023 um 13:25 Uhr

Geregelt ist die grundsätzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings sind dort diese Zuschläge nicht explizit erwähnt, allerdings auch nicht ausgeschlossen. Kommentierungen sind an dieser Stelle eindeutig. Als Quelle kann ich dir einmal einen Text der TKK verlinken: https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/hoehe-der-entgeltfortzahlung-2037144?tkcm=aaus Und zum anderen ein Urteil: LSG Thüringen, Urteil vom 17.2.2021 – L 3 R 147/20 Zitat aus dem Urteil: "Nach § 14 Abs. 1 SGB VI sind Arbeitsentgelte alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Vorliegend wurden unstreitig an die bei der Klägerin beschäftigten Arbeitnehmer Sonn- und Feiertagszuschläge gezahlt, obwohl nach dem MTV bei planmäßig verlagerter Arbeitszeit keine Zuschläge zu zahlen gewesen wären. Diese Zuschläge sind nach Auffassung des erkennenden Senats auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Fall von Krankheit und an Feiertagen zu beanspruchen."

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