Hey ihr alle,
es weihnachtet sehr ... und unserem AG fallen schon lauter kleine "Nettygkeiten" ein.
Immer beliebt, das Weihnachtsgeld.
Ich schreib euch mal auf, welchen Schriebs er mit dem Novembergehalt raus gegeben hat.




Bla Bla Bla....Wir möchten die Auszahlung der SONDERZAHLUNG zum Anlass nehmen, uns...für die geleistete Arbeit .... zu bedanken.
Im Übrigen gelten für die Gewährung der Sonderzuwendung folgende Regelungen:

a) Rückerstattung bei Ausscheiden vor 31.03. des nächsten Jahres (ist ja in Ordnung) Die Gesellschaft ist in diesem Fall berechtigt den Erstattungsanspruch mit der zuletzt zu zahlenden Vergütung zu verrechnen (ganz toll!!!)

b) Mitarbeiter welche auf Grund eines festen Arbeitsvertrages nur für Teile des Kalenderjahres Lohn/Gehalt bezogen haben erhalten für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Betrages der ihnen bei einer ganzjährigen Beschäftigung zustehen würde. -So weit so gut, kann er ja - Aber jetzt kommts:

Diese Regelung gilt auch für Krankheiten, die die Dauer von 6 Wochen(42 Tage) überschreiten.

c) da die Weihnachtszuwendung bei unserer Gesellschaft eine TREUEPRÄMIE darstellt, wird Mitarbeitern, welche im Laufe des Jahres ausgeschieden sind keine anteilige Zuwendung gewährt


So, zunächst stolpere ich über die Kranken.
Lt. EntgFoG §4a Kürzung von Sonderprämien müssten die Kranken einen Anteil und zwar 3/4 ihres tägliche Durchschnittsjahreslohns bekommen. Sehe ich das richtig?
Der nächste Punkt ist die Formulierung im §4a Eine "Vereinbarung" über die Kürzung... Bedeutet das, der AG muss mit dem Kranken eine schriftliche Vereinbarung treffen dass er ihm die Sonderzahlung kürzt?

Und dann das Dilemma, was kriegen wir denn nun eigentlich? Sonderzahlung oder Treueprämie? Gibt es einen definierten Unterschied? Und vor allen Dingen hat dieser Unterschied dann eine Auswirkung?

Als erstes im Text, als letztes auf meiner Frageliste: wo bitteschön steht die Berechtigung den Erstattungsanspruch direkt mit dem Gehalt zu verrechnen? Gibt es das überhaupt irgendwo festgeschrieben? Oder müsste das nicht einzelvertraglich festgelegt werden?

Wir haben keinen Tarif und keine BV zum Weihnachtsgeld und es liegt auch noch keine betriebliche Übung vor.

Gruß
PT Netty