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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusatzurlaub bei Urlaubsunterbrechung

J
JUMPERSL
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich habe zur Frage etwas aus dem Jahr 2012 gefunden, seit dem sind allerdings ja ein paar Jahre ins Land gegangen und es konnte ja mittlerweile was neues an gesetzten heraus gekommen sein:

Wenn ein Arbeitgeber aus dem Urlaub geholt wird hat er da ein Recht auf "Mehrurlaub"? Das er die Abgebrochenen Tage gut geschrieben bekommt ist logisch. Gelesen haben ich schon von wegen 2 Tage zusatzurlaub oder sogar eine 1 zu 1 Regelung. Gibt's da irgendetwas oder ist das eher was für eine Brv sozusagen als "Anreiz" wenns wirklich mal im Betrieb am Dampfen ist.

Danke für eure Antworten.

12.15704

Community-Antworten (4)

C
celestro

23.02.2017 um 14:28 Uhr

Also ein "Recht" auf mehr hat man wohl eher nicht. Aber ein AG wäre natürlich gut beraten, da vielleicht noch etwas draufzulegen, wenn die AN das schon mitmachen.

P
Pjöööng

23.02.2017 um 15:01 Uhr

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückzurufen. Deshalb kann es auch kein Recht auf eine bestimmte Kompensation geben.

Eine BV darüber würde ich mit Sicherheit nicht abschließen wollen.

I
ickederdicke

23.02.2017 um 15:55 Uhr

Mit welchem Grund wir der MA aus dem Urlaub gerufen ? Weil die Hütte im wahrsten Sinne des Wortes brennt ? Dann wär es möglich. Wird er zurückgeholt weil der Chef zu doof ist eine Akte allein zu finden natürlich nicht. Eine BV hierzu würde durch die bestehende Gesetzgebung getoppt und gekippt.

G
gironimo

23.02.2017 um 16:23 Uhr

Ich bin da ganz bei pjöööng.

Erklärt den Kollegen lieber, wo der Ausschaltknopf am Smartphon ist. Das erscheint mir die Wirkungsvollste Lösung des Problems.

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