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Urlaubsregelung

N
NKramlinger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Wir sind eine Jugendhilfeeinrichtung. Bei Supervision und Team ist Anwesenheitpflicht. Muss zu diesem Zeitpunkt Urlaub genommen. Manche Kolleginnen haben auch schon ihre Stunden voll und würden dann Überstunden anhäufen.

1.16002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

21.02.2017 um 11:08 Uhr

Urlaub? Es handelt sich doch um eine dienstliche Veranstaltung.

M
merkur

21.02.2017 um 11:41 Uhr

Zitat: " Bei Supervision und Team ist Anwesenheitpflicht. Muss zu diesem Zeitpunkt Urlaub genommen."

Das verstehe ich nicht. Bitte näher erläutern.

Zitatt: "Manche Kolleginnen haben auch schon ihre Stunden voll und würden dann Überstunden anhäufen. "

Und was möchtest du jetzt wissen? Ob die Kolleginnen zu Überstunden (Teilnahme an der Supervision) verpflichtet werden können, obwohl sie ihr vertragliches Stundensoll bereits abgeleistet haben?

Das hängt von vielen Faktoren ab: Tarifverträge, Arbeitsverträge, eventuelle BV's zu diesem Thema...

Die gegebenen Infos lassen leider keine sichere Beurteilung zu. Du musst den Sachverhalt etwas genauer beschreiben.

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