Urlaubsregelung - Urlaub auch für Kinderlose in den Ferien?
In der Firma,wo ich arbeite,ist der Betriebsratsvorsitzende gleichzeitig auch Abteilungsleiter.Er allein bestimmt wer ,wann Urlaub bekommt.Mehrere meiner Arbeitskollegen,wie ich auch sind nicht verheiratet und haben keine Kinder oder sind verheir.haben aber keine Kinder.Wir haben seit Jahren nie in den Ferien Urlaub bekommen.(Ostern, Sommer,Weihnacht.)Ich seit 6 Jahren nicht.Immer heißt es,"man muss nehmen ,was über bleibt"Ist dies I.O.Ebenso droht diese Person mit einer Künigung ,wenn man öfter krank ist.Wer nicht nach seiner Nase tanzt,ist unten durch.Ich habe jetzt meinen Urlaubsplan abgegeben,mit 5 Tage zu Ostern ,weil auch mein Lebenspartner so Urlaub bekommt,wieder wurde er abgelehnt.Ich bin am verzweifeln,denn mein Partner bekommt auch nicht immer so Urlaub,wie ich ihn dann bekomme.Was raten Sie mir?Soll ich klagen?Oder gibt es eine Urlaubsregelung?
Community-Antworten (2)
09.01.2007 um 01:14 Uhr
@ Pelo ,
Nach § 87 I Nr. 5 BetrVG beginnt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit der Aufstellung der allgemeinen Urlaubsgrundsätze, z.B. ob Betriebsferien eingerichtet werden sollen oder ein Urlaubsplan aufgestellt wird. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich nicht nur auf den Erholungsurlaub, sondern auf jeden bezahlten oder unbezahlten Urlaub, sofern dadurch der Urlaub oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer betroffen werden. Zu beachten sind zwingende Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes und ggf.der einschlägigen Tarifverträge. Und haut ihn auf die Finger !-Wie ist er nur BR und schlechter BRV geworden ?
Habt ihr einen Betriebsrat ?Wie oben beschrieben ja !Sagt euren BRV Familien sind nicht immer zu bevorzugen !Macht mal eure Hausaufgaben z.B. eure eigene Urlaubsregelung !
09.01.2007 um 11:08 Uhr
Moin Pelo, anzustreben ist eine soziale Ausgewogenheit! Alle Beteiligten haben doch ein berechigtes Interesse daran, daß nicht jedes Jahr ein bestimmte Gruppe oder Person bevorzugt wird.
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