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Falsches Urlaubsgeld-Verjährungsfrist

J
judyjo
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wurde das Urlaubsgeld und die Urlaubsbezahlung fasch gerechnet. Bei der Brerechnung wurde vergessen , dass die Schichtzuschläge mit eingerechnet gehören.wie sind hier die Verjährungsfristen?Im Manteltarifvertrag stehen nur 2 Monate. Ist mir sehr wenig!

1.04305

Community-Antworten (5)

E
EightBall

21.02.2017 um 09:05 Uhr

In welchem Manteltarif?? Jedenfalls, soweit ich weiß, ist die regelmäßige Verjährung laut §195 BGB drei Jahre, ja. Gesetz sticht Tarif.

M
Moreno

21.02.2017 um 09:16 Uhr

Na das ist ja wohl keine Verjährung sondern eine Ausschlussfrist ist diese abgelaufen verfällt der Anspruch.

P
Pickel

21.02.2017 um 10:09 Uhr

"Gesetz sticht Tarif." Was für ein Blödsinn. Denn das Gesetz besagt klar, dass durch Tarif und Vertrag anderslautende Verjährungsfristen abgeschlossen werden können.

Bei den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden arbeiten garantiert nicht die besten Juristen. Aber so blöd, einen nicht gesetzeskonformen Tarifvertrag abzuschließen sind dann doch die wenigstens.

W
waf-admin

21.02.2017 um 10:16 Uhr

"Was für ein Blödsinn"

Bitte beachten Sie die Regeln unseres Forums

G
gironimo

21.02.2017 um 10:18 Uhr

Leider sind die tariflichen Ausschlussfristen oft wesentlich kürzer, als die gesetzlichen Regeln.

u.U. also - Pech gehabt.

Ich würde dennoch mit dem AG darüber reden.

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