Erstellt am 21.02.2017 um 08:05 Uhr von EightBall
In welchem Manteltarif?? Jedenfalls, soweit ich weiß, ist die regelmäßige Verjährung laut §195 BGB drei Jahre, ja. Gesetz sticht Tarif.
Erstellt am 21.02.2017 um 08:16 Uhr von moreno
Na das ist ja wohl keine Verjährung sondern eine Ausschlussfrist ist diese abgelaufen verfällt der Anspruch.
Erstellt am 21.02.2017 um 09:09 Uhr von Pickel
"Gesetz sticht Tarif." Was für ein Blödsinn. Denn das Gesetz besagt klar, dass durch Tarif und Vertrag anderslautende Verjährungsfristen abgeschlossen werden können.
Bei den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden arbeiten garantiert nicht die besten Juristen. Aber so blöd, einen nicht gesetzeskonformen Tarifvertrag abzuschließen sind dann doch die wenigstens.
Erstellt am 21.02.2017 um 09:16 Uhr von waf-admin
"Was für ein Blödsinn"
Bitte beachten Sie die Regeln unseres Forums
Erstellt am 21.02.2017 um 09:18 Uhr von gironimo
Leider sind die tariflichen Ausschlussfristen oft wesentlich kürzer, als die gesetzlichen Regeln.
u.U. also - Pech gehabt.
Ich würde dennoch mit dem AG darüber reden.