Falsches Urlaubsgeld-Verjährungsfrist
Bei uns wurde das Urlaubsgeld und die Urlaubsbezahlung fasch gerechnet. Bei der Brerechnung wurde vergessen , dass die Schichtzuschläge mit eingerechnet gehören.wie sind hier die Verjährungsfristen?Im Manteltarifvertrag stehen nur 2 Monate. Ist mir sehr wenig!
Community-Antworten (5)
21.02.2017 um 09:05 Uhr
In welchem Manteltarif?? Jedenfalls, soweit ich weiß, ist die regelmäßige Verjährung laut §195 BGB drei Jahre, ja. Gesetz sticht Tarif.
21.02.2017 um 09:16 Uhr
Na das ist ja wohl keine Verjährung sondern eine Ausschlussfrist ist diese abgelaufen verfällt der Anspruch.
21.02.2017 um 10:09 Uhr
"Gesetz sticht Tarif." Was für ein Blödsinn. Denn das Gesetz besagt klar, dass durch Tarif und Vertrag anderslautende Verjährungsfristen abgeschlossen werden können.
Bei den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden arbeiten garantiert nicht die besten Juristen. Aber so blöd, einen nicht gesetzeskonformen Tarifvertrag abzuschließen sind dann doch die wenigstens.
21.02.2017 um 10:16 Uhr
"Was für ein Blödsinn"
Bitte beachten Sie die Regeln unseres Forums
21.02.2017 um 10:18 Uhr
Leider sind die tariflichen Ausschlussfristen oft wesentlich kürzer, als die gesetzlichen Regeln.
u.U. also - Pech gehabt.
Ich würde dennoch mit dem AG darüber reden.
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