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Samstagsarbeit Zustimmungspflichtig?

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Carl
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb wird regemäßig nicht am Samstag gearbeitet. Der BR hat nun einen Antrag auf Samstagsarbeit erhalten, wobei es sich um freiwillige Samstagsarbeit handelt. Der MA hat bei uns (aus freien Stücken!) gekündigt, und möchte mit der Samstagsarbeit (gemäß BV Mehrarbeit, keine Überstunden) sein Gleitzeitkonto ausgleichen, damit er bei Firmenaustritt keine Fehlstunden aufweist (derzeit ca.-7h). Aufgrund privater Umstände will er diese Fehlstunden nicht in der Woche nachholen (innerhalb eines max 10h-Tages).

Ist der BR Mitbestimmungspflichtig gemäß §87, BetrVG (oder erst bei Sonntagsarbeit)?

Kann der BR die Mehrarbeit aus eurer sicht ablehnen (muss ja möglich sein, so er denn Mitbestimmungspflichtig ist), und aufgrund welchen Gesetzes?

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Community-Antworten (7)

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Waschbär

23.02.2007 um 01:01 Uhr

Carl, ähh, stellt nicht der AG die anträge ... ??

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Carl

23.02.2007 um 10:46 Uhr

Waschbär,

der Antrag kam schon vom AG, nur hat dieser den Antrag eben aufgrund des Wunsches des MA erstellt.

Hinzufügen möchte ich, dass wir (BR) den Antrag ablehnen wollen, da wir nicht wollen, dass die reguläre Arbeitszeit auf den Samstag ausgedehnt wird, ohne dass Termindruck vorliegt. Es gibt von Teilen unserer Niederlassungsleitung die Tendenz, Kollegen zu "motivieren" doch auch mal am Samstag zu arbeiten, so dass in der Projektarbeit etwas vorlauf erarbeitet wird (wie gesagt alles ohne Termindruck). Wir möchten uns für eine Ablehnung allerdings an ein Gestzt anlehnen können.

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E-Wurm

23.02.2007 um 14:18 Uhr

Arbeitet der MA an dem Samstag alleine ? Dem MA muss ja die gelegenheit gegeben werden sein Zeitkonto aus zu gleichen ohne das er finanzielle Einbussen hat. Warum sollte er nicht, wenn seine private Gründe es anders nicht ermöglichen. Hat es mit Euch ein Gespräch gegeben? Sicher dürfen die Ausnahmen zur Regel werden, aber da habt Ihr Mitbestimmungsrecht.

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Carl

23.02.2007 um 14:28 Uhr

Der MA kann seine Stunden ausgleichen. Derzeit hat er 7 Fehlstunden. Gekündigt wurde zum 31.03.2007. Würde er nun nur im März seine tägliche Arbeitszeit von 8h auf 8h 20min erhöhen wäre der Ausgleich auch ohne den Samstag möglich. Im Rahmen unserer Gleitzeitvereinbarung wärde diese Erhöhung auch möglich. Es geht darum, dass der Kollege im März eine Reihe privater Termine hat, wegen derer er die Fehlstunden lieber auf einem Samstag abarbeiten will.

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Rebell

26.02.2007 um 10:00 Uhr

Hallo Zuerst muss geklärt werden wie die minusstunden enstanden sind? Ist es vom AG angeordnet oder Freiwillig? Bei Anordnung muss er überhaupt nicht nach arbeiten (LAG Hessen,02.06.05 Az.11 Sa 1207/04) Ansonsten wäre ich sehr vorsichtig,hier soll eine Falltür gebaut werden.

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Lotte

26.02.2007 um 10:34 Uhr

Carl, die Zeitschrift AiB des Bund-Verlags hat sich in der Novemberausgabe sehr gut mit der MB des BR in Punkto Samstagsarbeit beschäftigt und beschreibt die Auswirkungen auf die AZ, wenn die Samstagsarbeit zur regulären AZ wird. Vielleicht kommst Du an den Artikel? Es wird auch beschrieben, wie der BR die MBR in diesem Punkt am sinnvollsten wahrnimmt, da eine reine Ablehnung häufig nicht im Sinne der Kollegen ist. Wenn Ihr die AiB nicht bezieht, könnte ich Dir den Artikel evtl. am Mittwoch faxen.

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Carl

26.02.2007 um 12:52 Uhr

Nächste Anmerkung,

wir berufen uns auf §87 BetrVG bezüglich des MBR, und sagen der BR ist Mirtbestimmungspflichtig. Unsere Meinung steht auch fest: wir lehnen den Antrag ab (schon geschehen, da Antrag am 22.02. eingegangen, gearbeitet werden sollte am 24.02. !!! Diese Praxis ist uns ebenfalls ein Dorn im Auge, aber nicht mittelbar Grund der Ablehnung).

Für die Zukunft möchte ich wissen, ob es Gesetzetexte oder Gerichtsurteile gibt, auf die man sich bei der Ablehnung berufen kann. Beispiel: §87 regelt auch MBR bei Personaleinstellung. §99 listet Gründe für die Ablehnung von Einstellungen. Etwas in der Art suche ich.

Ansonsten vielen Dank für alle Antworten.

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