In unserem Betrieb wird regemäßig nicht am Samstag gearbeitet. Der BR hat nun einen Antrag auf Samstagsarbeit erhalten, wobei es sich um freiwillige Samstagsarbeit handelt.
Der MA hat bei uns (aus freien Stücken!) gekündigt, und möchte mit der Samstagsarbeit (gemäß BV Mehrarbeit, keine Überstunden) sein Gleitzeitkonto ausgleichen, damit er bei Firmenaustritt keine Fehlstunden aufweist (derzeit ca.-7h). Aufgrund privater Umstände will er diese Fehlstunden nicht in der Woche nachholen (innerhalb eines max 10h-Tages).

Ist der BR Mitbestimmungspflichtig gemäß §87, BetrVG (oder erst bei Sonntagsarbeit)?

Kann der BR die Mehrarbeit aus eurer sicht ablehnen (muss ja möglich sein, so er denn Mitbestimmungspflichtig ist), und aufgrund welchen Gesetzes?