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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch nach 1 Jahr Krankheit

T
Thomas5556
Nov 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben die folgende Situation. Ein Arbeitnehmer war das ganze Jahr 2022 krankgeschrieben. Die Personalabteilung teilt ihm nun mit, dass er für das Jahr 22 nur Anspruch auf 22 Tage Urlaub hat. Unser Unternehmen ist an Tarifverträge gebunden. Zugleich gilt für uns der MTV Baden Württemberg. Die Frage, die wir uns stellen, ist, ob der Arbeitnehmer nur Anspruch auf die gesetzlichen 22 Tage oder auf seine 30 Tage hat?

Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (6)

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celestro

07.11.2023 um 00:20 Uhr

"Zugleich gilt für uns der MTV Baden Württemberg."

Das heißt? Es gibt ja mehr als nur einen MTV in BW.

Davon abgesehen:

https://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.html#tocitem1

und dort den Punkt:

"Gilt die Si­che­rung von Ur­laubs­ansprüchen bei lan­ger Krank­heit auch für den ta­rif­ver­trag­li­chen Mehr­ur­laub?" betrachten.

D
DummerHund

07.11.2023 um 10:01 Uhr

Soweit ich Hensche verstehe steht dir der volle tarifliche Urlaub der vergangenen 15 Monate zu.

K
Kehler

07.11.2023 um 12:44 Uhr

Eigentlich gilt das Gesetz nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch der letzten 15 Monate, außer, der Tarifvertrag sieht alle Urlaubstage vor. Man muss den TV genau lesen. Da gibt es bestimmt einen passenden Punkt dazu im TV.

T
Tagträumer_5

08.11.2023 um 01:37 Uhr

Krass, 1 ganzes Jahr (!!!) krank geschrieben und nun noch Forderungen stellen, verkehrte Welt ...

C
celestro

08.11.2023 um 10:35 Uhr

"Krass, 1 ganzes Jahr (!!!) krank geschrieben und nun noch Forderungen stellen"

Ich kann keine "Forderungen" erkennen. Es wird sich danach erkundigt, welche Ansprüche man hat. Also was einem zusteht. Das ist ein Unterschied .... den man nicht versteht, wenn man den ganzen Tag träumt.

Wenn die Gerichte "krank sein" als Urlaub ansehen würden, hätten selbige wohl längst entschieden, das der Anspruch verfällt. Aber wen interessieren schon Fakten ....

M
Muschelschubser

08.11.2023 um 10:42 Uhr

Ich wünsche dem Träumenden, dass er nie in die Verlegenheit eines Schlaganfalls, Tumors, einer Autoimmunerkrankung, eines schweren Unfalls oder einer Depression kommt.

Manchmal hilft aber leider nur eine knackige Selbsterfahrung um zu merken, dass eine lange Krankheit und Rekonvaleszenzphase mitnichten mit einem gesund absolvierten Urlaub zu vergleichen ist und der weiterhin bestehende Anspruch nicht von ungefähr kommt.

Mal ganz im Ernst: Über gewisse Provokationen kann man ja wirklich humorvoll hinwegsehen. Aber sich zu solchen Themen über andere zu erheben, ist wirklich unter aller Sau und ein Schlag in die Fresse für jeden wirklich Betroffenen.

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