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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch bei langer Krankheit - gilt der gesetzliche oder der vereinbarte Urlaub?

G
Gerdi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Eine Kollegin hat lt. Vereinbarung ein Urlaubsanspruch von 36 Tagen (6 Tage Woche). Diese Kollegin ist jetzt wegen schwerer Krankheit schon fast ein Jahr krankgeschrieben. Vorraussichtlich wird sie im Januar wieder kommen. Kann sie nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bis zum 31.März nehmen oder die 36 Tage die in der Vereinbarung stehen.

Antworten bitte mit Quellenangabe.

Mit lieben Grüßen Gerdi

3.74902

Community-Antworten (2)

Z
zimba

29.11.2006 um 08:43 Uhr

@Gerdi

Schau mal ins Urteil, BAG 2003-03-18 9 AZR 190/02 Rechtsbereich/Normen: § 1 BurlG

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Gerdi

29.11.2006 um 09:00 Uhr

@zimba

also wenn ich das nun richtig gelesen habe hat sie nur Anspruch auf 24 Tage.

Gruß Gerdi

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